DMP werden regelmäßig überarbeitet
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler systematisch nach neuen Leitlinien gesucht, deren methodische Qualität bewertet und die relevanten Empfehlungen aus diesen Leitlinien zusammengestellt. Im nächsten Schritt wurden diese Empfehlungen mit den Vorgaben für das deutsche DMP abgeglichen.
Ein Aktualisierungsbedarf kann entstehen, wenn neue Studien auch neue Erkenntnisse über eine Erkrankung und deren Behandlung bringen. Deshalb ist auch gesetzlich vorgeschrieben, die DMP in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten. Aufgabe des Instituts ist es, zunächst Unterschiede zwischen den Empfehlungen der Leitlinien und dem DMP zu identifizieren. Die Prüfung, ob diese Unterschiede tatsächlich zu einer Überarbeitung des DMP führen sollten, liegt dann beim G-BA.
Zehn relevante Leitlinien identifiziert
Insgesamt zehn Leitlinien konnte das IQWiG in seine Untersuchung einbeziehen. Sechs dieser Leitlinien beschäftigen sich umfassend mit der Versorgung von Asthma-Patienten. Die übrigen adressieren spezielle Aspekte, beispielsweise die Versorgung im Krankenhaus, berufsbedingtes Asthma oder die Förderung der Asthmakontrolle bei Säuglingen und Kindern.
DMP stimmt mit aktuellen Empfehlungen weitgehend überein
Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler feststellten, stimmen die Empfehlungen der aktuellen Leitlinien mit den Anforderungen des DMP im Wesentlichen überein, Diskrepanzen fanden sie nur wenige. Allerdings sind die meisten Empfehlungen im Vergleich zum Wortlaut der DMP-Richtlinie ausführlicher. Darüber hinaus sprechen einige Leitlinien Themen an, die in der aktuellen Richtlinie nicht enthalten sind. Beispielsweise wird die Diagnostik des berufsbedingten Asthmas nicht thematisiert und es fehlt der Hinweis, dass die Therapie an der Asthmakontrolle und deren Ergebnissen ausgerichtet werden sollte. Zudem beschreiben die Leitlinien ein Stufenschema zur medikamentösen Therapie.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Zu diesem Vorbericht können bis zum 29. August 2013 Stellungnahmen abgegeben werden. Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Juli 2012 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Der überarbeitete Berichtsplan wurde im Oktober 2012 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet.
Sofern die Stellungnahmen Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber G-BA weitergeleitet.