Stuhltest und Darmspiegelung abhängig vom Alter
In Deutschland ist das Kolorektalkarzinom sowohl bei Männern als auch bei Frauen die zweithäufigste Krebserkrankung und die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache. Etwa 25% dieser Fälle treten zwar familiär gehäuft auf, eine konkrete genetische Ursache lässt sich jedoch nur bei etwa 5% der Erkrankungen feststellen ("hereditäre" Form).
Im Alter von 50 bis 54 Jahren haben alle Versicherten jährlich Anspruch auf einen Stuhltest (Okkultbluttest), und bei auffälligem Befund auf eine große Darmspiegelung (Koloskopie). Ab dem Alter von 55 Jahren können Versicherte wählen, ob sie alle zwei Jahre einen Stuhltest machen oder eine große Darmspiegelung in Anspruch nehmen.
Feste Altersgrenzen auf dem Prüfstand
Das aktuell diskutierte sogenannte Krebsplan-Umsetzungsgesetz sieht u.a. vor, diese gesetzlich festgelegten Altersgrenzen aufzuheben. Stattdessen soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) medizinische Kriterien festlegen. So könnten Personengruppen, die als gefährdet gelten, früher oder häufiger eine Früherkennungsuntersuchung angeboten werden. Der G-BA hat das IQWiG beauftragt, zu prüfen, ob und inwiefern Menschen mit an Darmkrebs erkrankten Verwandten ein erhöhtes Risiko haben, selbst zu erkranken, und wie verlässlich sie durch anamnestische Instrumente identifiziert werden können.
Zudem erhofft sich der G-BA Erkenntnisse darüber, ob und welchen Nutzen Menschen mit erhöhtem familiären Risiko davon haben, wenn sie an einem "modifizierten" Screening teilnehmen. Damit ist nicht nur gemeint, dass die Tests in jüngerem Alter beginnen. Darüber hinaus könnten die Untersuchungen beispielsweise auch in anderen Zeitintervallen stattfinden oder als erste Maßnahme nicht ein Stuhltest, sondern eine Darmspiegelung eingesetzt werden. Die "hereditären" Formen von Darmkrebs sollten ausdrücklich nicht Gegenstand des Berichts sein.
Risiko bei Darmkrebs in der Familie deutlich erhöht
Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler feststellen, haben Menschen unter 55 Jahren mit mindestens einem Fall von Darmkrebs bei Verwandten ersten Grades ein 1,7 bis 4,1-fach höheres Risiko ebenfalls an Darmkrebs zu erkranken, als Menschen gleichen Alters, in deren Verwandtschaft Darmkrebs bislang nicht aufgetreten ist.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben auch geprüft, wie zuverlässig (diagnostischen Güte) sich beispielsweise mithilfe von Fragebögen oder Interviews die familiäre Krankengeschichte erheben und damit die Betroffenen erkennen lassen. Zwar konnten sie zwei Studien in die Bewertung einschließen. Diese lassen aber keine Aussagen zur Gruppe der unter 55-Jährigen sowie zu Fragebögen im Allgemeinen und zu deutschsprachigen Instrumenten im Besonderen zu.
Aussagekräftige Studien fehlen
Unbeantwortet bleibt auch die Frage des Auftraggebers, welchen Nutzen eine Screeningstrategie hat, bei der zunächst beispielsweise mithilfe eines Fragebogens Personen mit familiärem Risiko identifiziert werden sollen, um ihnen anschließend eine Früherkennungsuntersuchung anzubieten. Denn zu dieser Frage gibt es derzeit keine aussagekräftigen Studien. Auch für Menschen, bei denen bereits ein höheres Risiko für Darmkrebs festgestellt wurde, liegen noch keine Studienergebnisse zum Nutzen von Screeningmaßnahmen vor.
Früherkennungstests sorgfältig abwägen
Wie der Vorbericht zeigt, ist die Datenlage insgesamt schlecht. Ob es dennoch gerechtfertigt ist, eine sogenannte risikoadaptierte Screeningstrategie einzuführen, muss sorgsam abgewogen werden. Denn solche Tests haben nicht nur Potenzial für einen Nutzen, sondern auch für einen Schaden. Dies haben die Autoren des Nationalen Krebsplans ausführlich dargestellt. Ein Schaden kann u.a. darin bestehen, dass Personen fälschlicherweise der Risiko-Gruppe zugeordnet werden, was für sie unnötig psychisch belastend sein kann.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Zu diesem Vorbericht können bis zum 18. Oktober 2012 Stellungnahmen abgegeben werden. Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Oktober 2011 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Der überarbeitete Berichtsplan wurde im Dezember 2011 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet.
Sofern die Stellungnahmen Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber G-BA weitergeleitet.