G-BA legt zweckmäßige Vergleichstherapie fest
Zugelassen ist Lixisenatid in Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln einschließlich Basalinsulin. Abhängig von der Art der Vorbehandlung ergeben sich innerhalb des Anwendungsgebiets unterschiedliche Indikationen für den Einsatz von Lixisenatid, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jeweils verschiedene Vergleichstherapien festgelegt hat. Für die Kombination von Lixisenatid mit Metformin ist Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) plus Metformin die zweckmäßige Vergleichstherapie.
Bei der Indikation „Lixisenatid plus Sulfonylharnstoff“ werden hinsichtlich der zweckmäßigen Vergleichstherapie zwei Teilpopulationen unterschieden: Für Patientinnen und Patienten, für die Metformin geeignet ist, wird mit der Kombination von Metformin und Sulfonylharnstoff verglichen. Für Patientinnen und Patienten, die Metformin nicht vertragen, wird mit Humaninsulin verglichen. Sofern individuell notwendig kann zusätzlich zu Humaninsulin auch ein Sulfonylharnstoff gegeben werden.
Die Dreifachkombination von Lixisenatid mit Metformin und Sulfonylharnstoff steht zum Vergleich mit Humaninsulin (ggf. plus Metformin). Wird Lixisenatid mit Basalinsulin mit oder ohne Metformin kombiniert, ist ebenfalls Humaninsulin (ggf. plus Metformin) als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt.
Hersteller weicht von zweckmäßiger Vergleichstherapie ab
In der Indikation „Lixisenatid plus Metformin“ definiert der Hersteller zusätzlich zwei spezielle Patientengruppen, für die er jeweils vom G-BA abweichende Vergleichstherapien festlegt. In beiden Fällen hat der Hersteller sein Abweichen von der vorgegebenen Vergleichstherapie nicht ausreichend begründet.
In den Indikationen „Lixisenatid plus Sulfonylharnstoff“, wenn Metformin nicht geeignet ist, und „Lixisenatid plus Basalinsulin (ggf. plus Metformin)“ beschränkt sich der Hersteller jeweils auf einen bestimmten Teil der festgelegten Vergleichstherapie: Statt alle Therapieoptionen mit Humaninsulin zu berücksichtigen, vergleicht er nur mit Basalinsulin beziehungsweise mit der intensivierten konventionellen Insulintherapie. Deshalb legt er auch nur für diesen Vergleich jeweils Daten vor.
Die Dreifachkombination „Lixisenatid plus Metformin plus Sulfonylharnstoff“ vergleicht der Hersteller mit Basalinsulin plus Metformin plus Sulfonylharnstoff. Auch dieser Begründung des Herstellers für die Abweichung folgt das IQWiG nicht. Denn diese Behandlungsalternative ist u. a. wegen häufigerer Nebenwirkungen medizinisch nicht sinnvoll.
Indirekte Vergleiche ungeeignet
Der Hersteller legt für keine der vier genannten Indikationen eine direkt vergleichende Studie zwischen Lixisenatid und der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Für zwei Indikationen führt er adjustierte indirekte Vergleiche durch, die auf mehreren Studien basieren. Solche indirekten Vergleiche können prinzipiell geeignet sein, einen Zusatznutzen zu belegen. Die drei Studien, die er für die Kombination von Lixisenatid mit Metformin heranzieht, sind jedoch nicht geeignet: In zwei Fällen wurden Sulfonylharnstoffe nicht zulassungsgemäß angewendet, und in einem Fall unterschieden sich die Studienteilnehmer maßgeblich von den Patientinnen und Patienten in der Lixisenatid-Studie, u. a. hinsichtlich der Blutzucker-Ausgangswerte, im Alter und im BMI. Deshalb lassen sich die Therapieeffekte aus dem indirekten Vergleich nicht interpretieren.
Auch für die Kombination von Lixisenatid mit Basalinsulin (ggf. plus Metformin) stützt sich der pharmazeutische Unternehmer auf einen adjustierten indirekten Vergleich. Die vier Studien mit Brückenkomparatoren sind aber ebenfalls ungeeignet für diesen Vergleich, u. a. wegen unterschiedlicher Patientenpopulationen, abweichender Therapieziele und uneinheitlicher Vergleichstherapien. Auch hier sind deshalb die Therapieeffekte nicht interpretierbar.
Für Lixisenatid in Zweifachkombination mit Sulfonylharnstoff identifiziert der Hersteller selbst keine relevanten Studien gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. In der Dreifachkombination mit Metformin plus Sulfonylharnstoff weicht er von der zweckmäßigen Vergleichstherapie ab und legt keine relevanten Studien vor.
Somit enthält das Dossier für keine der vier Indikationen Studienergebnisse, die geeignet wären, einen Zusatznutzen zu belegen.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt eine Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.
Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Lixisenatid zu finden.