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Institut für Wirtschaftsforschung Halle

Verwendung der Solidarpakt-Mittel 2006: Deutliche Verbesserungen

(lifePR) (Halle (Saale), )
Nach den jüngsten finanzstatistischen Zahlen haben die ostdeutschen Länder im vergangenen Jahr die erhaltenen Gelder aus dem Solidarpakt II in deutlich stärkerem Maße für die vereinbarten Zwecke (Investitionen in die Infrastruktur und Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft) verwendet als in den Jahren zuvor. Neben Sachsen hat im Jahr 2006 auch Mecklenburg-Vorpommern die erhaltenen Mittel vollständig zweckentsprechend eingesetzt, und auch das Land Brandenburg und Thüringen sind von diesem Ziel nicht weit entfernt. In Sachsen-Anhalt liegt der Anteil der korrekten Mittelverwendung zwar nur bei rund 60%; gegenüber den Jahren zuvor ist dies aber auch ein Anstieg um mehr als 40 Prozentpunkte. Infolge der Politik früherer Landesregierungen ist die finanzpolitische Ausgangslage hier besonders schwierig.

Die Verbesserung des Verwendungsnachweises reflektiert zum einen den Konsolidierungskurs bei den laufenden Ausgaben, den alle ostdeutschen Länder inzwischen eingeschlagen haben und der angesichts der Einschränkung der Handlungsspielräume durch hohe Zinsbelastungen auch unumgänglich ist. Es spiegelt sich darin zum anderen aber auch die Tatsache, dass die Steuereinnahmen im vergangenen Jahr konjunkturbedingt deutlich gestiegen sind. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Berechnungsschema misst nämlich der Neuverschuldung eines Landes eine zentrale Rolle bei, weil nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben neu aufgenommene Kredite nur für Investitionen verwendet werden dürfen und somit die für die Solidarpakt-Verwendungsrechnung anrechenbaren Investitionsausgaben entsprechend geschmälert werden.

Bei gegebenem Ausgabenpfad reduzieren zusätzliche Steuereinnahmen das Defizit, so dass sich der SoBEZNachweis automatisch verbessert. Umgekehrt verhält es sich bei sinkenden Steuereinnahmen, was ein wesentlicher Grund für die rechnerische Fehlverwendung der Solidarpakt-Mittel in den Vorjahren war. Zur Bewertung der Finanzpolitik eines Landes ist das herkömmliche Berechnungsschema deswegen nur eingeschränkt verwendbar.

Wichtiger ist demgegenüber aber die Frage, inwieweit die ostdeutschen Länder die erhaltenen Mittel aus dem Solidarpakt dafür genutzt haben, infrastrukturelle Nachholbedarfe abzubauen. Hier sieht die Situation ebenfalls etwas günstiger aus als in den Vorjahren. Die eigenfinanzierten Investitionen liegen im Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer um rund 200 Euro je Einwohner über dem Vergleichswert der finanzschwachen Flächenländer Westdeutschlands. Allerdings machen diese „überproportionalen“ eigenfinanzierten Investitionen (einschließlich der Deckung der unterproportionalen Finanzkraft der Kommunen) nur die Hälfte der erhaltenen Solidarpakt-Mittel aus. Um den infrastrukturellen Nachholbedarf bis zum Jahre 2019 (wenn der Solidarpakt II ausläuft) vollständig abzubauen, müssen die ostdeutschen Länder und ihre Gemeinden also deutlich mehr Mittel für investive Zwecke verwenden, was nur durch weitere Umschichtungen von den konsumtiven Ausgaben möglich ist.

Insgesamt zeigt sich, dass die ostdeutschen Länder ohne die Zuweisungen aus dem Solidarpakt II nicht in der Lage wären, die nach wie vor notwendigen Investitionen zu finanzieren und die kommunale Finanzschwäche auszugleichen. Forderungen nach einer Kürzung der Solidarpakt-Mittel verkennen daher die weiterhin angespannte finanzpolitische und wirtschaftspolitische Situation in den neuen Ländern. Würde diesen nachgegeben, wären wohl auch nach 2019 noch erhebliche Transfersummen erforderlich, um die (infrastrukturelle) Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland zu erreichen

Institut für Wirtschaftsforschung Halle

Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1992 gegründet. Als Institut der sogenannten Blauen Liste wird sein institutioneller Haushalt zu je 50% vom Bund und Sitzland (Sachsen-Anhalt) finanziell getragen. Das IWH ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft.

Das IWH wird in privater Rechtsform als eingetragener Verein geführt. Entsprechend der Satzung verfolgt das Institut ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, insbesondere wissenschaftliche Zwecke. Im Rahmen dieser Zielsetzung führt das IWH neben seinen durch die institutionelle Förderung finanzierten Aufgaben in begrenztem Umfang auch Drittmittelforschung durch.

Die Arbeit des IWH wird von einem Wissenschaftlichen Beirat begleitet und evaluiert.

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