Die Verbesserung des Verwendungsnachweises reflektiert zum einen den Konsolidierungskurs bei den laufenden Ausgaben, den alle ostdeutschen Länder inzwischen eingeschlagen haben und der angesichts der Einschränkung der Handlungsspielräume durch hohe Zinsbelastungen auch unumgänglich ist. Es spiegelt sich darin zum anderen aber auch die Tatsache, dass die Steuereinnahmen im vergangenen Jahr konjunkturbedingt deutlich gestiegen sind. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Berechnungsschema misst nämlich der Neuverschuldung eines Landes eine zentrale Rolle bei, weil nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben neu aufgenommene Kredite nur für Investitionen verwendet werden dürfen und somit die für die Solidarpakt-Verwendungsrechnung anrechenbaren Investitionsausgaben entsprechend geschmälert werden.
Bei gegebenem Ausgabenpfad reduzieren zusätzliche Steuereinnahmen das Defizit, so dass sich der SoBEZNachweis automatisch verbessert. Umgekehrt verhält es sich bei sinkenden Steuereinnahmen, was ein wesentlicher Grund für die rechnerische Fehlverwendung der Solidarpakt-Mittel in den Vorjahren war. Zur Bewertung der Finanzpolitik eines Landes ist das herkömmliche Berechnungsschema deswegen nur eingeschränkt verwendbar.
Wichtiger ist demgegenüber aber die Frage, inwieweit die ostdeutschen Länder die erhaltenen Mittel aus dem Solidarpakt dafür genutzt haben, infrastrukturelle Nachholbedarfe abzubauen. Hier sieht die Situation ebenfalls etwas günstiger aus als in den Vorjahren. Die eigenfinanzierten Investitionen liegen im Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer um rund 200 Euro je Einwohner über dem Vergleichswert der finanzschwachen Flächenländer Westdeutschlands. Allerdings machen diese „überproportionalen“ eigenfinanzierten Investitionen (einschließlich der Deckung der unterproportionalen Finanzkraft der Kommunen) nur die Hälfte der erhaltenen Solidarpakt-Mittel aus. Um den infrastrukturellen Nachholbedarf bis zum Jahre 2019 (wenn der Solidarpakt II ausläuft) vollständig abzubauen, müssen die ostdeutschen Länder und ihre Gemeinden also deutlich mehr Mittel für investive Zwecke verwenden, was nur durch weitere Umschichtungen von den konsumtiven Ausgaben möglich ist.
Insgesamt zeigt sich, dass die ostdeutschen Länder ohne die Zuweisungen aus dem Solidarpakt II nicht in der Lage wären, die nach wie vor notwendigen Investitionen zu finanzieren und die kommunale Finanzschwäche auszugleichen. Forderungen nach einer Kürzung der Solidarpakt-Mittel verkennen daher die weiterhin angespannte finanzpolitische und wirtschaftspolitische Situation in den neuen Ländern. Würde diesen nachgegeben, wären wohl auch nach 2019 noch erhebliche Transfersummen erforderlich, um die (infrastrukturelle) Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland zu erreichen