Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: "Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts lässt für das Kind alle Türen offen. In den Mittelpunkt stellen die Richter das Kindeswohl. Es ist richtig, Liebe lässt sich nicht erzwingen, daher ist ein ausschließlich erzwungener Umgang wohl auch schädlich für das Kind. Andererseits wird aber auch die elterliche Pflicht gegenüber dem Kind betont. Je nach Situation kann Umgang auch „erzwungen“ werden - oder besser durch Fachpersonal eingeleitet und begleitet werden. In dem magischen emotionalen Fünfeck von Vater - Mutter - Kind - Pflicht - Neigung gibt es nach Auffassung des Gerichts nicht die allgemein gültige Lösung, sondern nur die individuelle Lösung im Einzelfall. Das Gericht hat für das Kindeswohl in diesem individuellen Einzelfall entschieden. Dieser Auffassung kann man sich anschließen, aber ein wenig mehr Impulse für das Durchsetzen des Kindeswohls wären schon auch wünschenswert gewesen."
Zentrale Forderungen des ISUV in Sachen Umgang und elterliche Sorge sind weiterhin: Das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht, also unveräußerlich, daher muss Umgangsverweigerung stärker sanktioniert werden. Alle Kinder haben den gleichen Anspruch auf Umgang, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Mütter nichtehelicher Kinder dürfen nicht weiterhin privilegiert, die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu ihrer Disposition gestellt werden.
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.)
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