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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V. Sulzbacher Straße 31 90489 Nürnberg, Deutschland http://www.isuv.de
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Durchsetzung der Umgangspflicht

Grenzen der Durchsetzung der Umgangspflicht – Liebe lässt sich nicht verordnen

(lifePR) (Nürnberg, )
Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stellt fest, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. 4. 2008 zur „Durchsetzung der Umgangspflicht“ zu erwarten war. Das Gericht geht davon aus, dass liebloser, emotionslos indifferenter Umgang dem Kind schadet. Einerseits ist es richtig, Liebe, Vatergefühle lassen sich nicht „von Oben“ verordnen. Andererseits wäre ein stärkerer Impuls für begleiteten Umgang, für Mediation, für die Pflicht beider Elternteile zum Gespräch durchaus auch im Sinne des Kindeswohls gewesen. Wichtig ist, dass das oberste Gericht ausdrücklich darauf hinweist, dass dem Kind Gehör geschenkt werden muss, ja es ratsam ist ihm einen Verfahrenspfleger beizuordnen.

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellt fest: "Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts lässt für das Kind alle Türen offen. In den Mittelpunkt stellen die Richter das Kindeswohl. Es ist richtig, Liebe lässt sich nicht erzwingen, daher ist ein ausschließlich erzwungener Umgang wohl auch schädlich für das Kind. Andererseits wird aber auch die elterliche Pflicht gegenüber dem Kind betont. Je nach Situation kann Umgang auch „erzwungen“ werden - oder besser durch Fachpersonal eingeleitet und begleitet werden. In dem magischen emotionalen Fünfeck von Vater - Mutter - Kind - Pflicht - Neigung gibt es nach Auffassung des Gerichts nicht die allgemein gültige Lösung, sondern nur die individuelle Lösung im Einzelfall. Das Gericht hat für das Kindeswohl in diesem individuellen Einzelfall entschieden. Dieser Auffassung kann man sich anschließen, aber ein wenig mehr Impulse für das Durchsetzen des Kindeswohls wären schon auch wünschenswert gewesen."

Zentrale Forderungen des ISUV in Sachen Umgang und elterliche Sorge sind weiterhin: Das Umgangsrecht ist ein Menschenrecht, also unveräußerlich, daher muss Umgangsverweigerung stärker sanktioniert werden. Alle Kinder haben den gleichen Anspruch auf Umgang, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Mütter nichtehelicher Kinder dürfen nicht weiterhin privilegiert, die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu ihrer Disposition gestellt werden.


Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.)
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstr. 10, 97074 Würzburg,
Tel.: 0931/66 38 07, Mobil 0170/45 89 571 – j.linsler@isuv.de
Hans-Peter Peine, Bundespressesprecher,
Tel.: 089/6 91 11 90, Fax: 089/6 92 28 48 – p.peine@isuv.de

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