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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V. Sulzbacher Straße 31 90489 Nürnberg, Deutschland http://www.isuv.de
Ansprechpartner:in RA Dr. Hans-Peter Braune +49 911 58688829
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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V.

Beschluss des Bundesverfassungsgericht

Schnäppchen beim Anwalt?

(lifePR) (Nürnberg, )
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) sieht Gefahren darin, wenn Dienstleistungen eines Anwalts im Internet versteigert werden. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 19.2.2008 (Az.: 1 BvR 1886/06) für unbedenklich erklärt. Der ISUV ist der Auffassung, dass dadurch eine Schleuse für Missbrauch anwaltlicher Beratung geöffnet wurde. Anwaltliche Dienstleistungen sind nicht einfach ein Gegenstand, der sich messen, wiegen und fotografieren lässt, also allzeit transparent ist. Es kann unter Umständen zwar sinnvoll sein, eine zweite Meinung einzuholen, jedoch ist dann nicht von vornherein klar, ob der virtuelle Anwalt Recht hat.

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellte fest: „Die Internet-Devise billig billig hat sich bei Scheidungen schon öfter im Nachhinein als teuer teuer erwiesen. Gerade um die Kostensenkung geht es Betroffenen bei Scheidungen primär. Insofern gibt es für Versteigerungen einen großen Markt. Wie die bisherigen Erfahrungen bei Ebay zeigen, bietet die Anonymität der virtuellen Welt des Internets viele Möglichkeiten zu kriminellem Missbrauch, der im Nachhinein kaum aufgedeckt wird. Wer sagt denn, dass auf der anderen Seite tatsächlich ein zugelassener Anwalt sitzt? Wer sagt mir etwas über die kommunikative, über die menschliche Kompetenz des virtuellen Anwalts? Was lässt sich doch alles an Schöngefärbtem über das Internet vermitteln. Bekanntlich ist Papier geduldig, das Internet aber noch viel mehr.“

Der rechtspolitische Sprecher des ISUV, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune ergänzte: Die Beratung und Vertretung in Ehe- und Folgesachen bedarf eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Dies ist durch Internet-Versteigerung nicht gegeben. Die Beratung über Internet leidet an dem ganz erheblichen Mangel, dass der Rechtsanwalt auf die über dieses Medium bekannt gegebene Information des Mandanten angewiesen ist, die nicht immer richtig und nicht immer vollständig sein muss. Rückfragen etc. lassen sich nur im persönlichen Gespräch klären. Völlig unbeachtet bleibt die haftungsrechtli-che Seite. Der Rechtsanwalt kann stets darauf verweisen, dass er über Internet unzureichend informiert worden ist und daher seine Beratung die eigentliche Problematik nicht oder unrichtig behandelt hat. Gerade in Folgesachen von Ehesachen (Zugewinnausgleich!) oder bei der Vermögensauseinandersetzung kann es um erhebliche Werte gehen.

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV / VDU e.V.)
ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstr. 10, 97074 Würzburg,
Tel.: 0931/66 38 07, Mobil 0170/45 89 571 – j.linsler@isuv.de
Hans-Peter Braune, rechtspolitischer Sprecher des ISUV,
Tel.: 0911/58688829 - dr.h.p.braune@isuv.de

Sie erreichen ISUV/VDU e.V. auch im Internet unter www.isuv.de

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