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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V.

Den Staat am teuren Abschied partizipieren lassen

ISUV-Merkblatt: Steuertipps bei Trennung und Scheidung

(lifePR) (Nürnberg, )
Viele von Trennung und Scheidung Betroffene kennen das Problem: Was verändert sich auf Grund der Trennung, was verändert sich auf Grund der Scheidung an der Besteuerung? Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat ein Merkblatt dazu herausgegeben. Darin werden Tipps gegeben, welche Ausgaben Getrenntlebende und Geschiedene steuerlich geltend machen können.

Im Merkblatt wird einleitend die unterschiedliche Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten erklärt. Danach wird über die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für den Ehemaligen/die Ehemalige und die steuerliche Berücksichtigung von Kindern – wie beispielsweise Kinderfreibetrag, Haushaltsfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag, Betreuungskosten - informiert. Des Weiteren erfahren Betroffene, wie sie mit Steuerrückerstattungen bzw. Steuernachzahlungen verfahren müssen. Eine Scheidung verursacht nicht unerhebliche Kosten. Der Leser erfährt, welche Kosten er steuerlich geltend machen kann und welche nicht.

Das von RA Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, Nürnberg, verständlich und anschaulich geschriebene Merkblatt gibt praktische Hinweise und Tipps. Es ist quasi eine Checkliste für Betroffene, wie sie den Staat am teuren Abschied partizipieren lassen können.

Im Merkblatt werden die Grenzen von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach Trennung und Scheidung aufgezeigt. Immer wieder wird auf die neueste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verwiesen. Es wird deutlich, dass die Möglichkeiten alle anfallenden Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen, sehr eingeschränkt wurden.

Das Merkblatt Nr. 52 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürn-berg, zum Selbstkostenpreis von € 3,50. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.

Das Merkblatt kann auch Online über Internet bestellt werden: http://www.isuv.de
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