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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V.

„Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“

Mehr Kindeswohl durch Gesetz?

(lifePR) (Nürnberg, )
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Gesetzes-initiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, Familiengerichten einen größeren Spielraum einzuräumen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Sind die Eltern unfähig oder unwillig, das Kindeswohl zu erkennen und umzusetzen, soll künftig das Familiengericht eingreifen können. Somit wird auch Umgangsverweigerung nach Trennung und Scheidung an den Pranger gestellt. Die Gerichte können El-tern dann verpflichten, sich durch das Jugendamt oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beraten zu lassen.

Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellte fest: „Langjährige Forderungen des Verbandes werden umgesetzt. Wir haben schon immer gefordert, dass Kinder bei familiengerichtlichen Verfahren angehört werden. Dies soll nach dem neuen Gesetz verstärkt, ja die Regel werden. Wir begrüßen es, dass Verfahren, die den Aufenthalt, den Umgang oder die Herausgabe eines Kindes betreffen, beschleunigt werden. Es ist zu begrüßen, dass das Gesetz genau vorschreibt: Innerhalb eines Monats muss ein Erörterungstermin stattfinden. Es ist richtig und wichtig im Interesse des Kindeswohls, wenn Eltern sich unter Androhung von Sanktionen beraten lassen müssen.“

Der rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, ergänzte: „Es ist gut, wenn in Umgangsverfahren Elterngespräche, Beratung, die mediative Funktion des Familiengerichts und des Familienrichters in den Vordergrund gestellt wird. Es ist auch sinnvoll, dass Familiengerichte die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüfen sollen.“

Braune gab aber auch zu bedenken: „Schon heute sind Familiengerichte überlastet, durch dieses Gesetz kommen zeitintensive langwierige Aufgaben hinzu. Ohne mehr Personal ist das nicht zu schaffen. Unklar sind auch noch die Schnittstellen zwischen Beratungsstellen und Juristen. Ist hier an eine fachübergreifende Kooperation gedacht, wie sie beispielsweise im Cochemer Modell stattfindet? Bedenklich erscheint mir auch der Terminus Gefährdung des Kindeswohls, darüber lässt sich trefflich streiten. Im Gesetz sollten konkrete Aspekte stehen, die für eine Gefährdung des Kindeswohls sprechen.“
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