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Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren

Mehr Aufklärung, weniger Kuckuckskinder durch neues Gesetz?

(lifePR) (Nürnberg, )
Nürnberg. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt das neue Gesetz, denn dadurch wird es leichter festzustellen, von wem ein Kind ab-stammt. Damit ist es sowohl für Vater als auch für Kind und Mutter leichter die genetische Abstammung zu klären. Bisher war dies nur möglich, wenn alle Be-troffenen zugestimmt haben. Jetzt haben alle Betroffenen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung, wobei dieser Anspruch nicht an eine Frist gebunden ist. Ist ein Kind in einer schwierigen persönlichen Situation, so kann es auch in manchen Fällen sinnvoll sein, das Verfahren auszusetzen. Begrüßenswert ist auch, dass die kostengünstige Variante zur Feststellung der Vaterschaft nun offiziell legitimiert wurde. Der Verband bezweifelt allerdings, ob mit dem Gesetz geheime Vaterschaftstests der Vergangenheit angehören.

Rechtsanwalt Georg Rixe, der die Stellungnahme des Verbandes verfasste, hebt hervor: „Durch das Gesetz wird die Stellung des rechtlichen Vaters gestärkt. Die Notlage eines zweifelnden Vaters wird respektiert, ein vereinfachtes Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung gewährleistet. Geheime Vaterschaftstests konnten nicht legalisiert werden, das geben die bestehenden Gesetze und die Verfassung nicht her.“

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellte fest: „Die Praxis zeigt, ein zweifelnder Vater möchte diskret Aufklärung ohne das familiale System gleich in Frage zu stellen oder gar zu zerstören. Es ist die quälende Ungewissheit, die Betroffene erst dann zur Ruhe kommen lässt, wenn sie Gewissheit durch einen Gentest geschaffen haben. Daher wird es auch weiterhin geheime Vaterschaftstests geben.“

In der Bundesrepublik kommen jährlich nach Schätzungen zwischen 35 000 und
70 000 Kinder als Kuckuckskinder zur Welt, d. h. der auf der Geburtsurkunde genannte Vater ist nicht der leibliche Vater.

Sie erreichen ISUV/VDU e.V. auch im Internet unter www.isuv.de

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