Rechtsanwalt Georg Rixe, der die Stellungnahme des Verbandes verfasste, hebt hervor: „Durch das Gesetz wird die Stellung des rechtlichen Vaters gestärkt. Die Notlage eines zweifelnden Vaters wird respektiert, ein vereinfachtes Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung gewährleistet. Geheime Vaterschaftstests konnten nicht legalisiert werden, das geben die bestehenden Gesetze und die Verfassung nicht her.“
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler stellte fest: „Die Praxis zeigt, ein zweifelnder Vater möchte diskret Aufklärung ohne das familiale System gleich in Frage zu stellen oder gar zu zerstören. Es ist die quälende Ungewissheit, die Betroffene erst dann zur Ruhe kommen lässt, wenn sie Gewissheit durch einen Gentest geschaffen haben. Daher wird es auch weiterhin geheime Vaterschaftstests geben.“
In der Bundesrepublik kommen jährlich nach Schätzungen zwischen 35 000 und
70 000 Kinder als Kuckuckskinder zur Welt, d. h. der auf der Geburtsurkunde genannte Vater ist nicht der leibliche Vater.
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