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ISUV-Merkblatt 22 - Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

Volljährige Kinder haben nicht immer Anspruch auf Unterhalt

(lifePR) (Nürnberg, )
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat ein Merkblatt mit dem Titel „Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder“ herausgebracht, in dem die Eckpunkte der Berechnung von Unterhalt für volljährige Kinder sehr anschaulich und verständlich dar-gestellt werden. Alimentenzahler wissen oft nicht, dass sich die Berechnung des Unter-haltsanspruchs volljähriger Kinder von der minderjähriger Kinder grundlegend unterscheidet.

Der Autor, Rechtsanwalt Simon Heinzel, zeigt auf, wie der Unterhalt anteilig berechnet wird, d. h. wieviel Unterhalt beide Elternteile zu zahlen haben, denn gegenüber
volljährigen Kindern sind beide Ehemaligen "barunterhaltspflichtig".
Anhand eines typischen Beispiels wird aufgezeigt, wie der Unterhalt für Volljährige berechnet wird.

Das Merkblatt informiert über alle Fragen, die von Betroffenen häufig gestellt werden:
- Wann liegt überhaupt ein Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder vor?
- Unter welchen Umständen müssen Eltern eine Zweitausbildung finanzieren?
- Welche Pflichten hat das volljährige Kind gegenüber den zahlenden Eltern?
- Wie wird das Kindergeld, wie wird Bafög-Leistung, wie wird der Wehrsold, wie die Ausbildungsvergütung verrechnet?
- Müssen Eltern in "jedem Fall" zahlen oder unter welchen Umständen hat das Kind seinen Unterhaltsanspruch "verwirkt"?

Als Maxime gilt jedoch gerade beim Unterhalt für Volljährige: Oft muss anhand der spe-zifischen Einzelsituation geprüft werden, ob und wie lange noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Das ISUV-Merkblatt gibt den Betroffenen - Eltern und volljährigen Kindern - sehr gute Hinweise, ob sie Chancen haben einen Unterhaltsprozess zu „gewinnen“.
JL

Das Merkblatt Nr. 22 ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürn-berg, zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.

Sie erreichen ISUV/VDU e.V. im Internet unter www.isuv.de

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