Auf den ersten Blick ändert sich sogleich wenig, der Rechtsanwalt, die Rechtsanwältin bleiben weiterhin der umfassende "Rechtsdienstleister", die umfassende "Rechtsdienstleisterin". Dies gilt "in jedem Fall", wenn ein Gericht zur Entscheidung eingeschaltet wird, wie bisher haben er oder sie dann quasi ein Monopol.
Auf den zweiten Blick wird sich auf Dauer einiges verändern. Rechtsdienstleistungen können als "Nebenleistungen" beispielsweise von Architekten im Rahmen des Baurechts, von Kfz-Werkstätten bei der Abwicklung von Unfällen, von Banken, Steuerberatern und Vereinen, wie dem ISUV erbracht werden. Allerdings gibt es auch da weiterhin Grenzen, die teils im Gesetz stehen, aber vielmehr in wohl bedachter freiwilliger Selbstbeschränkung von Vereinen und "Nebenleistern" bestehen sollten.
Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler sieht Probleme und Risiken: "Was aber ist eine Nebenleistung? Darüber gibt es heute schon unterschiedliche Auffassungen. Letztlich werden darüber Gerichte zu entscheiden haben, das wird heute schon von verschiedenen Rechtsanwälten angekündigt. - Entscheidendes Problem aber ist, wer haftet, wenn der "Berater im Nebenberuf" einen falschen Rat gibt? Liegt die Lösung in einem Vertrag, in dem die Haftung geklärt wird?- Dies sind offene Fragen, die der Klärung bedürfen."
Der Vorsitzende stellt bezüglich des ISUV klar: "Die Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes bestätigen unseren Verband, wir sind mit unseren Leistungen auf Ballhöhe des neuen Gesetzes. Seit seinem Bestehen leistet unser Verband in den Bezirksstellen und seit fünf Jahren auch im Forum altruistische, karitative, gemeinnützige Rechtsberatung durch Betroffene für von Scheidung und Trennung Betroffene. Immer erfolgt Beratung unter Anregung und Begleitung von Volljuristen, den ISUV-Kontaktanwälten, so wie es das neue Gesetz wünscht. Immer weisen unsere Bezirksstellenleiter bei Veranstaltungen auf Literatur, Tendenzen der Rechtsprechung - auch im Internet durch die Urteilsbank http://www.isuv.de/... - hin und geben so vielfältige Hilfe zur Selbsthilfe. Gleiches gilt für die Moderatoren im Forum, auch im Forum - http://forum.isuv.de/ - schreiben Anwälte mit.
Das Angebot des Verbandes umfasst schriftlichen Rat in Form von ständig aktualisierten Merkblättern, die von Fachanwälten für Familienrecht verfasst sind. Im Forum haben Menschen die Möglichkeit sich "ersten Rat" zu holen. Wird individueller spezifischer Rat gefragt, so verweisen unsere Moderatoren auf unser Online-Forum für Mitglieder, in dem Mitglieder - und nur sie dürfen Vereine professionell beraten - Rat von ausgewiesenen Fachanwälten erhalten.
Im Online Beratungs-Forum für Mitglieder werden Mitglieder nicht intransparent anonym beraten, sondern die Antworten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes veröffentlicht, der Rat ist also transparent. Genau so will es das Gesetz, es muss klar sein, woher die Beratung kommt. - Dies in so manchem schon bestehenden und möglicherweise neu entstehenden Forum festzustellen, dürfte allerdings schwierig werden."
Zur künftigen Rolle von Rechtsanwälten stellte Linsler fest: "ISUV ist ein "lebender Beweis" dafür, dass das neue Gesetz engagierten offenen, kommunikativen Rechtsanwälten Chancen bietet für mehr Bürgernähe und für die eigene Präsentation. Wer sich allerdings in die Wagenburg der Unfehlbarkeit und des Absolutheitsanspruches verschanzt und in Abwehrhaltung gegen das neue Gesetz verharrt, wird nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz kurz- und erst recht mittelfristig Probleme bekommen.
Wir laden Anwälte und andere kompetente Juristen ein, mit uns in Dialog zu treten, bei uns zu schreiben, in der Verbandszeitschrift, im Forum und in den Merkblättern. Betroffene und Anwälte können davon profitieren, wie sich bei ISUV zeigt."
"Es ist mir aber auch ein Anliegen festzustellen, dass es höchste Zeit war, das alte Beratungsgesetz zu ersetzen. Schließlich war dieses Gesetz von nationalsozialistischen Juristen zu dem Zwecke geschaffen worden um jüdische Anwälte zu verdrängen und auszuschalten.", hob Linsler abschließend hervor.