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Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e. V.

Rechtsprechung wider Recht und Gesetz

Reform des Unterhaltsrechts

(lifePR) (Nürnberg, )
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert die Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte. Dort wird, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht wollte, ein neues, sogenanntes Altersphasenmodell als Leitlinie für die Familiengerichte propagiert. Damit ist gemeint, dass dem betreuenden Elternteil nur phasenweise eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit entsprechend dem Alter des Kindes zugemutet wird. In der Praxis sieht das so aus, dass der betreuende Elternteil erst dann Vollzeit arbeiten muss, wenn das Kind 15 Jahre alt ist. Unbestritten ist, dass dem betreuenden Elternteil nach der Geburt des Kindes ein dreijähriger Basisunterhalt zusteht.

Der rechtspolitische Sprecher der ISUV, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune stellt dazu fest: "Auf Grund der Überlegungen und Stellungnahmen im Vorfeld der Reform steht fest, dass das Altersphasenmodell aus sozialpolitischen Erwägungen abgeschafft werden sollte. Allerdings ist dem Gesetzgeber der Vorwurf zu machen, dass das Gesetz keine konkreten Vorgaben macht, gerade dies haben wir aber mehrfach angemahnt. Es ist zwar verständlich, dass die Oberlandesgerichte ihren Amtsgerichten, deren Urteile sie zu überprüfen haben, ihre Meinung mitteilen. Vorgaben können und dürfen dies jedoch nicht sein, insbesondere dann nicht, wenn auf diese Weise wieder ein Altersphasenmodell eingeführt wird. Das ist eindeutig gegen das Gesetz. Den untergeordneten Familiengerichten kann man fast keinen Vorwurf machen. Es ist nur zu verständlich, wenn Familienrichter sich der Meinung seines übergeordneten Oberlandesgerichts anschließen. Schließlich wissen sie, dass seine abweichende Meinung von der Berufungsinstanz nicht gebilligt wird."

Der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler kritisiert: "Diese Art der Rechtsprechung ist kontraproduktiv. Kinderarmut gekoppelt mit Scheidungsarmut lässt sich nur wirkungsvoll dann verhindern, wenn beide Elternteile arbeiten. Altersarmut lässt sich nur dadurch verhindern, wenn beide Elternteile möglichst lange Rentenanwartschaften erwerben. Das hat die Bundesregierung erkannt, deswegen baut sie die Betreuungseinrichtungen aus. Die Rechtsprechung nach einem wie auch immer ausgestalteten Altersphasenmodell konterkariert diese Politik."
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