Das "Wohn-Riester-Annuitätendarlehen", auch kurz Wohn-Riester-Darlehen genannt, funktioniert folgendermaßen: Eigenheimerwerber, die ab 2008 eine Immobilie gekauft oder gebaut haben, können ab sofort ihre beantragten Riester-Zulagen in die zusätzliche Tilgung ihres Baukredits einfließen lassen. "Durch die beständige Einzahlung der Förderzulagen und der Riester-Sparbeiträge schmälert der Darlehensnehmer seine Kreditschuld und wird so schneller schuldenfrei", erklärt Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG.
Zur vollständigen Ausnutzung der Zulagen besteht bei diesem Wohn-Riester-Darlehen ein Sondertilgungsrecht in Höhe des maximal förderfähigen Beitrages von 2.100 Euro pro Jahr. Der Tilgungssatz ist grundsätzlich frei wählbar - entscheidend ist nur, dass die Höhe der Tilgung so festgelegt wurde, dass das Darlehen zur Vollendung des 68. Lebensjahres komplett zurückgezahlt ist. Außerdem muss die erworbene Immobilie selbst genutzt werden und den Hauptwohnsitz des Darlehensnehmers darstellen.
"Auch wenn der Wohn-Riester keinen gleichwertigen Ersatz für die Ende 2005 gestrichene Eigenheimzulage darstellt, ist es doch begrüßenswert, dass der Erwerb von Wohneigentum wieder staatlich gefördert wird", erläutert Haselsteiner und fügt hinzu: "Gerade junge Familien, die in naher Zukunft einen Eigenheimerwerb planen, können durch Wohn-Riester schneller schuldenfrei werden und mit ihrer Immobilie eine solide private Altersvorsorge aufbauen."