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Ägypten verbietet Menschenrechtsorganisationen

IGFM fordert Kopplung der Entwicklungshilfe an Fortschritte bei der Menschenrechtslage

(lifePR) (Kairo / Frankfurt am Main, )
Nach Informationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) verfügte der Gouverneur Kairos, Abdel Azim Wazir, die Schließung der ägyptischen Menschenrechtsorganisation Association for Human Rights and Legal Aid (AHRLA). Der Organisation wird angebliche „Korruption“ sowie „Gesetzeswidrigkeit“ vorgeworfen, da sie ausländische Spenden ohne Erlaubnis des Staates angenommen und verwendet haben soll. AHRLA setzt sich aktiv für die Opfer von Folter ein und bietet ihnen rechtliche Unterstützung. Dem Verbot von AHRLA gingen Verbote von anderen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) voraus. Die in Frankfurt ansässige IGFM appelliert an die Bundesregierung, die Zahlung von Entwicklungshilfe von Fortschritten beim Schutz der Menschenrechte abhängig zu machen.

Anfang September erfuhr der Direktor der AHRLA, Tareq Khater, dass der Gouverneur Kairos, Abdel Azim Wazir, erwog, seine Organisation zu schließen. Als Begründung nannte der Gouverneur die nach Auffassung der IGFM konstruierte Anklage, die AHRLA sei der Korruption schuldig. Darüber hinaus hatte die Menschenrechtsorganisation Spenden aus dem Ausland angenommen, bevor der ägyptische Staat diese Unterstützung genehmigte. Dies ist NGOs in Ägypten per Gesetz verboten. Unter diesen Anklagen veranlasste der Gouverneur am 18. September offiziell das Verbot der Organisation. Zwei Tage zuvor kamen 10 Polizisten in Zivilkleidung und über 100 weitere Sicherheitsbeamte in das Büro der Organisation, um Unterlagen der AHRLA zu beschlagnahmen.

Die Spenden, so Khater, stammen aus den Jahren 2003 und 2004, u.a. vom Konsulat der Schweiz in Kairo und der Canadian International Development Agency. Die AHRLA bat um Erlaubnis, diese Gelder zu nutzen, doch der ägyptische Staat zögerte die Genehmigung der Spenden immer wieder hinaus, bis sich die Menschenrechtsorganisation gezwungen sah, die Spenden ohne Erlaubnis zu nutzten.

Die AHRLA bot Folteropfern aus ägyptischen Gefängnissen nicht nur rechtliche Beratung und Unterstützung, sondern kämpfte sehr aktiv gegen die Folterpraxis in Ägypten. „Dies sei der Grund, warum der Staat sie schließen ließ“, so der Menschenrechtler Rahman Refaat. Er selbst leitete die Organisation ‚Zentrum für Gewerkschaften und Arbeiterrechte’, die bereits im April 2007 verboten wurde. Diese setzte sich für die Rechte von Arbeitern in Ägypten ein.

Das Verbot der AHRLA führte zu zahlreichen Demonstrationen in Kairo. Die IGFM weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Menschenrechtler oder Anwälte, die sich für die Opfer einsetzen, nicht nur der Gefahr einer Schließung ihrer Organisation oder Kanzlei aussetzen, sondern vielmehr ihr Leben bedroht sehen müssen, da der Staat ihnen keinen rechtlichen Schutz bietet. Sie sind Ziele von Extremisten, wenn sie sich z.B. für Christen einsetzen.

Die IGFM kritisiert das Vorgehen des ägyptischen Staates gegen Menschenrechtsorganisationen scharf. Sie fordert die Regierung Mubarak auf, sich demonstrativ für die zu Unrecht verbotenen Vereinigungen einzusetzen und in Ägypten das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten. Die IGFM appelliert zugleich an die Bundesregierung, ihren Einfluss in Kairo geltend zu machen. „Ägypten soll bis 2008 ca. 200 Millionen Euro Entwicklungshilfe von Deutschland erhalten. Dies muss mit deutlichen Fortschritten in der Menschenrechtslage einhergehen“, so die IGFM. Daher fordert sie die Bundesregierung auf, diese Zahlungen nur zu gewähren, wenn sich Präsident Mubarak erkennbar für die Einhaltung der Menschenrechte in seinem Land einsetzt.
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