Viele Rechtsfragen, wie das Erbrecht oder das Sorgerecht, werden durch den ägyptischen Staat von der Religionszugehörigkeit abgeleitet. Die Scharia besagt, dass Apostaten vom Islam mit dem Tod bestraft werden müssen. Dieser Auffassung schließen sich die meisten muslimischen Religionswissenschaftler Ägyptens an. Mehrere konservative Religionswissenschaftler zählen sogenannte Re-Konvertiten allerdings nicht zu Apostaten im engeren Sinn.
Der ägyptische Menschenrechtler Hossam Bahgat sieht darin ein Zeichen, um auf ein positives Urteil hoffen zu können. In den letzten Jahren erlaubten ägyptische Gerichte vermehrt Christen, die zum Islam konvertierten, danach zum Christentum zurückzukehren. Auch in dem Fall Mohammed Hegazys, ein Muslim, der zum Christentum konvertierte, könne das Urteil über die 12 Re-Konvertiten positiv wirken. Hegazy versuchte die offizielle Anerkennung seines Religionswechsels beim Staat einzuklagen, woraufhin mehrere islamische Religionswissenschaftler die Todesstrafe für ihn forderten.
Die IGFM weist den ägyptischen Staat daraufhin, dass er Mitglied im UN – Menschenrechtsrat ist und die Religions- und Meinungsfreiheit für jeden Ägypter gewährleisten und schützen muss. Die Menschenrechtsorganisation appelliert an die Regierung Hosni Mubarak, sich demonstrativ für Konvertiten in seinem Land einzusetzen und sie, wie auch ihre Rechtsvertreter und Ehepartner zu schützen.
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