Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 16135

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) Deutsche Sektion e.V. Edisonstr. 5 60388 Frankfurt am Main, Deutschland http://www.menschenrechte.de
Ansprechpartner:in IGFM Info +49 69 4201080
Logo der Firma Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) Deutsche Sektion e.V.
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) Deutsche Sektion e.V.

Hoffnung für Konvertiten?

IGFM: Gericht verschiebt Urteil für 12 Konvertiten auf November

(lifePR) (Kairo / Frankfurt am Main, )
Das ägyptische Oberverwaltungsgericht in Kairo die Urteilsverkündung für 12 Christen, die zum Islam übertraten und daraufhin zurück zum Christentum konvertieren wollten auf den 17. November verschoben, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Im April hatte ein erstinstanzliches Gericht gegen die 12 Konvertiten entschieden und ihnen verboten, wieder Christen zu sein. Daraufhin legten diese Berufung ein. Ägyptens Innenminister Habib Ibrahim al-Adly stimmte dem Urteil öffentlich zu und forderte die Tötung jeder Person, die vom Islam abfalle. Dennoch besteht Hoffnung für die Angeklagten, da „Re-Konversion“ von manchen muslimischen Rechtsgelehrten anders bewertet wird, so die IGFM.

Viele Rechtsfragen, wie das Erbrecht oder das Sorgerecht, werden durch den ägyptischen Staat von der Religionszugehörigkeit abgeleitet. Die Scharia besagt, dass Apostaten vom Islam mit dem Tod bestraft werden müssen. Dieser Auffassung schließen sich die meisten muslimischen Religionswissenschaftler Ägyptens an. Mehrere konservative Religionswissenschaftler zählen sogenannte Re-Konvertiten allerdings nicht zu Apostaten im engeren Sinn.

Der ägyptische Menschenrechtler Hossam Bahgat sieht darin ein Zeichen, um auf ein positives Urteil hoffen zu können. In den letzten Jahren erlaubten ägyptische Gerichte vermehrt Christen, die zum Islam konvertierten, danach zum Christentum zurückzukehren. Auch in dem Fall Mohammed Hegazys, ein Muslim, der zum Christentum konvertierte, könne das Urteil über die 12 Re-Konvertiten positiv wirken. Hegazy versuchte die offizielle Anerkennung seines Religionswechsels beim Staat einzuklagen, woraufhin mehrere islamische Religionswissenschaftler die Todesstrafe für ihn forderten.

Die IGFM weist den ägyptischen Staat daraufhin, dass er Mitglied im UN – Menschenrechtsrat ist und die Religions- und Meinungsfreiheit für jeden Ägypter gewährleisten und schützen muss. Die Menschenrechtsorganisation appelliert an die Regierung Hosni Mubarak, sich demonstrativ für Konvertiten in seinem Land einzusetzen und sie, wie auch ihre Rechtsvertreter und Ehepartner zu schützen.

Weitere Informationen unter www.menschenrechte.de
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.