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Menschenrechtslage vor Beginn der Olympischen Spiele 2008 weiterhin dramatisch

Blinder Menschenrechtsaktivist im Gefängnis misshandelt – Chen Guangcheng engagierte sich für Opfer von Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Vor sechs Jahren, am 13. Juli 2006, beschloss das IOC die Vergabe der Olympischen Spiele 2008 an Peking. Nachfolgend erklärte das IOC, es werde die Menschenrechtslage in China beobachten und die Beachtung fundamentaler Rechte fordern. Doch nach Auffassung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat sich bis heute nichts an der Situation geändert. Ein Beispiel für die anhaltende Verletzung von Menschenrechten durch chinesische Behörden ist der inhaftierte blinde Menschenrechtsaktivist Chen Guangcheng. Er wurde am 16. Juni auf Anweisung von Gefängniswärtern von Mitinsassen misshandelt. Deswegen und weil ihm anschließend eine medizinische Versorgung verwehrt wurde, trat er aus Protest in Hungerstreik. Die IGFM verlangt eine faire und menschenwürdige Behandlung des Inhaftierten sowie eine unabhängige, unparteiische und umfassende Untersuchung der Übergriffe. „Darüber hinaus fordern wir, die Verantwortlichen für ihre Vergehen zur Rechenschaft zu ziehen. Da sich Chen Guangcheng keines kriminellen Vergehens schuldig gemacht hat, muss er unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden!“, so Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.

Chen Guangcheng leitete eine Kampagne gegen die Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation in der chinesischen Stadt Linyi, die im Süden der Provinz Shandong liegt. „Die Kommunalbehörden zwingen Frauen, sich sterilisieren zu lassen, damit die staatlich verordneten Quoten der Familienplanung eingehalten werden“, erläutert die IGFM.

Bei einem Besuch seiner Frau am 19. Juni im Stadtgefängnis von Linyi berichtete er ihr von den Misshandlungen. Sechs Mithäftlinge hatten ihn auf Anweisung der Gefängnisbeamten in brutaler Weise angegriffen und ihn mit Tritten und Schlägen traktiert. Der Menschenrechtler klagte über Schmerzen im Brustbereich und vermutete, dass mindestens eine Rippe gebrochen ist. „Seit dem Angriff weigert er sich, Nahrung zu sich zu nehmen“, berichtet die IGFM weiter.

Von September 2005 an wurde der blinde Menschenrechtler wegen angeblich „vorsätzlicher Zerstörung von Kollektiveigentum und der Behinderung des Straßenverkehrs“ zunächst für zehn Monate unter Hausarrest gestellt und später zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Seine Berufungsklage hatte zunächst Erfolg und das Verfahren musste aufgrund mangelnder Beweise wiederholt werden. In dem darauf folgenden Verfahren wurde er jedoch wegen derselben Vorwürfe am 12. Januar 2007 zu exakt derselben Haftstrafe verurteilt.

Nach den Übergriffen wurde Chen Guangcheng mitgeteilt, dass er wegen „ungehorsamen Verhaltens“ – er beharrt darauf, Rechtsmittel beim Oberen Provinzgericht einzulegen – bestraft wurde. Guangcheng, der in früher Kindheit erblindete, ist beim Verfassen des Antrags auf Hilfe seines Anwalts oder seiner Frau angewiesen. Besuch wird ihm jedoch nur einmal im Monat für maximal 30 Minuten gewährt. Dadurch ist es ihm unmöglich, Einwände gegen seine Haftstrafe zu Papier zu bringen.

Obwohl er sich seit Jahren intensiv mit Rechtshilfe beschäftigt, besitzt Chen Guangcheng keinen akademischen Abschluss, da ihm in China aufgrund seiner Blindheit das Erlangen eines Universitätsabschlusses verboten wurde. Daher war es ihm lediglich nur möglich, sich sein Wissen autodidaktisch anzueignen.

Ungeachtet der Zusagen der chinesischen Regierung, die Menschenrechtslage vor Beginn der Olympischen Spiele zu verbessern, stehen Misshandlung, Folter und Drangsalierung von Menschenrechtlern und Rechtsanwälten auf der Tagesordnung. Regelmäßig werden Betroffene in unfairen Prozessen zu Freiheitsstrafen verurteilt.
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