Mit Inkrafttreten des neuen Vermittlergesetzes vom 22.05.2007 haben sich für Makler- und Mehrfachagenten vielfältige Änderungen ergeben. Durch die jetzt gesetzlich verankerten Beratungs- und Protokollierungspflichten kommt der Qualität der Bedingungskonzepte noch mehr Bedeutung zu als bisher.
Als Hilfestellung für Makler- und Mehrfachagenten hat der Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie – Dokumentation“, ein Bündnis aus Berufsverbänden und Servicegesellschaften, für eine Vielzahl von Versicherungsprodukten sogenannte „Mindeststandards“ festgelegt, die zwischenzeitlich auch von Verbraucherschützern zur Produktbewertung herangezogen werden.
Bedingungsverbesserung in den Privatsparten – Garantie der „Mindeststandards“
Die InterRisk hat dies zum Anlass genommen, sämtliche Bedingungswerke zu überprüfen, für die diese Mindeststandards aufgestellt wurden. Wie sich zeigte, wurden die Anforderungen schon bisher in fast allen Bedingungen – insbesondere in den XXL-Deckungskonzepten – erfüllt. Dennoch hat man sich seitens der Gesellschaft zu einer weitergehenden Überarbeitung entschlossen.
Ab sofort sind in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sämtliche Verbesserungen der VHB 2000 und VGB 2000 eingeschlossen. In der Haftpflichtversicherung erfolgt die Umstellung auf die AHB 2006 jetzt auch für die Tierhalter-, Bauherren-, Gewässerschaden- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Das Unternehmen gibt fortan für nachfolgende Bedingungskonzepte
- Unfall-Konzepte i-MAX, XXL, und XL
- Hausrat-Konzepte XXL und XL
- Wohngebäude-Konzept XXL und XL
sowie nachfolgende Haftpflichtkonzepte mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. €
- Privat-Haftpflicht-Konzepte XXL und XL
- Tierhalter-Haftpflicht
- Bauherren-Haftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
die ausdrückliche Garantie ab, dass die „Mindestanforderungen“ des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie in allen Bereichen erfüllt werden.
Bedingungsverbesserung in den Privatsparten – Zusätzliche Leistungserweiterungen Darüber hinaus wurden weitere spartenspezifische Verbesserungen eingeführt, wie z.B.
- 100 % Leistung bei grober Fahrlässigkeit in den Hausrat-Konzepte XXL und Wohngebäude XXL
- Streichung der Mindestschadenhöhe für die Ausfalldeckung sowie den Rechtsschutz zur Ausfalldeckung in dem PHV-Konzept XXL
- Festlegung hoher Invaliditätsgrade für innere Organe
in den Unfall-Konzepten XXL und i-MAX
Die Bedingungsverbesserungen sind für Schadenfälle ab 19. Juli 2007 gültig
- für das ab diesem Datum erfasste Neugeschäft,
- für bestehende Unfall-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen,
- für Privat-Haftpflichtversicherungen auf der Grundlage der AHB 2006.