Garantie über Einhaltung der Mindeststandards fester Bestandteil der Bedingungen
Die InterRisk hatte bereits im Juli 2007 in eine Vielzahl ihrer Bedingungswerke die Garantie über die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises "EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation" festgeschrieben. Im März dieses Jahres hat der Arbeitskreis diese Mindeststandards nun im Zuge der VVG-Reform aktualisiert. Die InterRisk-Garantie über die Einhaltung der Mindeststandards behält weiterhin ihre Gültigkeit und umfasst auch die Mindeststandards in ihrer aktualisierten Form vom März 2008.
Nachfolgende aufgeführte Bedingungskonzepte beinhalten diese Garantieerklärung:
- Unfallkonzepte i-MAX, XXL und XL
- Hausratkonzepte XXL und XL
- Wohngebäudekonzepte XXL und XL
sowie nachfolgende Haftpflichtkonzepte mit einer Mindestdeckungssumme ab 3 Mio. Euro:
- Privathaftpflichtkonzepte XXL und XL
- Tierhalterhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Mindeststandards als Hilfestellung für Makler und Mehrfachagenten
Mit der Einbindung der Garantieerklärung über die Einhaltung der Mindeststandards in eine Vielzahl der Bedingungen unterstützt die InterRisk ihre Vertriebspartner bei der Kundenberatung und würdigt gleichermaßen die Arbeit des Arbeitskreises "EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation" bezüglich der geleisteten Hilfestellung und Orientierung im Hinblick auf die umfangreichen Beratungs- und Dokumentationspflichten.