In der Ausgabe 8/2008 der Verbraucherzeitschrift "Finanztest" nimmt die Stiftung Warentest Private Haftpflichtversicherungen unter die Lupe. Geprüft wurden unterschiedlichste Deckungskonzepte zahlreicher Anbieter, wobei zu deren Beurteilung eine seitens Finanztest definierte Untergliederung in "Grundschutz" und zusätzlich "besonders wichtiger Schutz" für definierte Zielgruppen oder Risiken vorgenommen wurde.
Mit dem Urteil "sehr gut" und "gut" wurden nur diejenigen Deckungskonzepte ausgezeichnet, die alle Anforderungen an die Definition des Finanztest-Grundschutzes erfüllen. Auch die PHV-Deckungskonzepte der InterRisk wurden im Rahmen dieses Tests geprüft - im von Finanztest veröffentlichten Test ist das Deckungskonzept XXL jedoch nur mit der Gesamtbewertung "befriedigend" ausgewiesen. Eine sofortige Überprüfung des Sachverhaltes und klärende Telefonate mit dem zuständigen Projektleiter bei der Stiftung Warentest haben sehr schnell zur Klärung geführt.
Der von Finanztest definierte Grundschutz umfasst auch den Einschluss des Versicherungsschutzes für Privatpersonen als Hüter fremder Hunde, unabhängig von der Rasse. Alle PHV-Deckungskonzepte der InterRisk erfüllen diese Bedingung.
Aufgrund eines Kommunikationsfehlers musste die Stiftung Warentest jedoch von einer Einschränkung beim Versicherungsschutz ausgehen und nahm daraufhin eine Abstufung in der Bewertung der PHV-Bedingungen vor.
Wie der zuständige Projektleiter zwischenzeitlich telefonisch bestätigte, hätte die InterRisk auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes im Test mit einem sehr guten Testergebnis aufwarten können.
Es ist sogar wahrscheinlich, dass das XXL-Konzept als einer der Testsieger aus der Untersuchung hervorgegangen wäre, zumal lediglich nur noch ein einziges weiteres Deckungskonzept neben den Anforderungen an den Grundschutz auch die Anforderungen an den definierten Zusatzschutz für alle Zielgruppen und Risiken uneingeschränkt erfüllt.
Derzeit wird bei der Redaktion der Zeitschrift Finanztest geprüft, ob in der Ausgabe 9/2008, Erscheinungsdatum 20. August 2008, in Form eines "Test-Echos" als ergänzende Verbraucherinformation auf diesen Sachverhalt - unter Angabe von Testnote und Gesamturteil - und damit auf die wesentliche Änderungen des Testergebnisses hingewiesen wird.
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