„Wir müssen das Bewusstsein der Firmen für die Risiken einer schlechten Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr stärken und über die rechtlichen Spielräume und Handlungsmöglichkeiten auf Basis des neuen Gesetzes informieren“, sagt Jürgen Sonder, Geschäftsführer von Intrum Justitia Deutschland. Die Zahlen stammen aus dem aktuellen European Payment Report 2016 (EPR) von Intrum Justitia, Europas führendem Anbieter von Kreditmanagement-Services.
Über zwei Drittel (68 Prozent) der befragten deutschen Unternehmen sind der Meinung, dass Zahlungsverzug einen mittleren bis hohen Einfluss auf ihr wirtschaftliches Überleben hat. 63 Prozent der befragten Unternehmen sehen eine Beeinträchtigung ihres Wachstums durch die schlechte Zahlungsmoral, 71 Prozent befürchten Einstellungsstopps. Dabei hat der Gesetzgeber bereits vor zwei Jahren Unternehmen gestärkt gegen säumige Zahler: Die EU-Richtlinie 2011/7/EU ist seit dem 22. Juli 2014 in deutsches Recht umgesetzt. Die gesetzlichen Verzugszinsen sind nun erhöht, für Beitreibungskosten werden die betroffenen Unternehmen entschädigt und die Fristen für Abnahme- und Überprüfungsverfahren sind begrenzt.
Dennoch kennt kaum ein Unternehmen das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr. Europaweit gaben nur 28 Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie die Richtlinie kennen. Dies zeigt deutlich, dass mehr Bewusstsein für diese Richt¬linie geschaffen werden muss. Deutsche Unternehmen liegen hier sogar noch unter dem europäischen Durchschnitt. Nur 12 Prozent gaben an, über das neue Gesetz informiert zu sein. Das ist etwas mehr als jedes zehnte Unternehmen.
Nur sehr wenige Anwender
Daher ist es einleuchtend, dass 87 Prozent der befragten deutschen Unternehmen die Zusatzgebühr von mindestens 40 Euro bei Forderungen gegen andere Firmen oder der öffentlichen Hand nicht nutzen. Die Zahlen zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und Nicht-KMU unterscheiden sich allerdings: Während 17 Prozent der größeren Unternehmen „manchmal“ die Zahlungsverzugsgebühr verlangen – 3 Prozent nutzen diese Möglichkeit sogar „immer“ –, sind es lediglich 4 Prozent bei den KMU. 90 Prozent der kleinen und mittelständischen verlangen die Gebühr „gar nicht“.
Dennoch stellen 23 Prozent der Befragten einen positiven Einfluss der Richtlinie auf das Zahlungsverhalten fest. Im vorhergehenden Jahr berichteten lediglich 4 Prozent von weniger Zahlungsverzug. Über zwei Drittel (70 Prozent) der Unternehmen und damit der überwiegende Teil bemerken keinen Einfluss seit der Umsetzung in nationales Recht. Immerhin ist dies eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, in dem 86 Prozent von unveränderten Bedingungen berichteten.
Aktuell umfasst die Europäische Zahlungsverzugsrichtlinie keine verspäteten Zahlungen von Konsumenten. Auf die Frage, ob die Unternehmen glauben, von einer entsprechenden Richtlinie profitieren zu können, antworteten 70 Prozent mit „Nein“ (Vorjahr: 81 Prozent). 19 Prozent glauben an einen positiven Einfluss, während es im letzten Jahr nur 4 Prozent waren. Eine Steigerung um 15 Prozentpunkte. Lediglich der Anteil der Unentschlossenen ist mit 11 Prozent (9 Prozent) ungefähr gleich geblieben.
Über die Studie „European Payment Report“
Der European Payment Report (EPR) von Intrum Justitia misst das geschäftliche Risiko in europäischen Ländern anhand einer Umfrage unter Unternehmen. Die Umfrage wurde zwischen Februar und April 2016 gleichzeitig in 29 Ländern durchgeführt. An der Befragung nahmen fast 9.500 Unternehmen teil.