Die Kreditinstitute hätten zu Recht kein Verständnis für kostspielige Doppelzuständigkeiten, so Huber weiter: "Es reicht, wenn die Bundesbank der BaFin über ihre Prüfungsergebnisse schriftlich berichtet. Die BaFin kann sich auf die Qualität der Arbeit der Bundesbank, deren Mitarbeitern von den Kreditinstituten in der DIW-Umfrage ausgezeichnete Kompetenz bescheinigt wurde, verlassen. Die BaFin muss sich auf eine Mitwirkung in den Fällen konzentrieren, bei denen eine Aufsichtsintensivierung geboten ist."
Die vom Bundesfinanzministerium angestrebte Reorganisation der BaFin dürfe nicht dazu missbraucht werden, die bisher von allen Seiten hoch gelobte Aufsichtstätigkeit der Bundesbank zugunsten der BaFin zu reduzieren. Huber: "Es stünde dann nicht nur die Qualität der Bankenaufsicht auf dem Spiel. Die Bundesbank wäre zudem auch von wichtigen Informationsquellen zur Bewertung und Überwachung der Stabilität des deutschen Finanzsystems ausgeschlossen. Ganz zu schweigen von den damit verbunden Mehrkosten für die beaufsichtigten Institute. Um solchen Gedankenspielen ein für alle Mal den Boden zu entziehen, ist daher eine klare gesetzliche Regelung der Aufgabenabgrenzung im KWG dringend geboten."
Auch die Wirtschaftsminister der Länder haben bei ihrer Konferenz in Eisenach Anfang der der Woche eine klare Regelung bei der Bankenaufsicht gefordert. Aus dem Evaluierungsbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Qualität der Bankenaufsicht hat die Wirtschaftsministerkonferenz folgende Schlussfolgerungen gezogen:
- Die Aufgabenteilung zwischen Bundesbank und BaFin soll
transparenter gemacht werden. Doppelarbeiten sind zu vermeiden.
- Die Aufsichtsgespräche sollen außer bei den großen
Finanzinstituten grundsätzlich allein von der Bundesbank
geführt werden.
- Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG sollen stärker anlassbezogen und risikoorientiert durchgeführt werden. Dadurch könnten die routinemäßigen Sonderprüfungen deutlich reduziert werden.