"Der Ehrenkodex E-Mail-Marketing leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Empfängerinteressen. Alle Unternehmen, die ihn unterschrieben haben, verpflichten sich dazu, zentrale Qualitätsstandards und die Grundsätze des fairen E-Mail-Marketings einzuhalten. Uns als einem der ersten Unterzeichner des Ehrenkodex liegt die Einhaltung dieser Grundsätze sehr am Herzen", so Bucher.
Der Kodex regelt wichtige Praxisfragen des E-Mail-Marketings und sorgt für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. So legt er unter anderem fest, dass niemand ohne seine Einwilligung werbliche E-Mails erhalten darf, dass sich jeder Empfänger möglichst unkompliziert von einem Newsletter abmelden können muss oder dass Adressdaten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Das dreiköpfige Kontrollgremium sorgt dafür, dass diese Grundsätze eingehalten und etwaige Verstöße entsprechend geahndet werden.
Aufgesetzt wurde der Ehrenkodex von den E-Mail-Marketing betreibenden Mitgliedern des DDV im Jahr 2003. Der Kodex wird kontinuierlich weiterentwickelt und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Die aktuelle Fassung ist seit 2011 gültig.
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