Mehrheit generischer Arzneien heute unter Rabattvertrag
Zum Start der Verträge in 2007 gab es einige Hürden. So geriet das Instrument Rabattverträge u.a. unter Beschuss, weil es als bürokratisch aufwändig galt. Hinzu kamen juristische Belange. Die anfangs häufig gewählte Vergabe sog. Portfolioverträge über ganze Produktsortimente von Herstellern ist seit Ende 2008 nicht mehr erlaubt. Dieses Procedere begünstigte eine Anbieterkonzentration über Zuschläge an wenige Unternehmen. Eines der Argumente für dieses Vorgehen war aus Kassensicht u.a. die bessere Lieferfähigkeit der größeren Unternehmen und ein geringerer administrativer Aufwand. Ärzte sahen sich ihren Patienten gegenüber zunächst im Erklärungszwang, weshalb sie nicht mehr die gewohnten Medikamente verordnen konnten. Auf die Apotheken kam in der praktischen Umsetzung der Abgabe vor Ort zusätzlicher Aufwand zu, der noch durch die sog. komplexen "aut idem"-Regeln zur Substitution von Arzneien erschwert wurde.
Ein Teil der Schwierigkeiten wurde zwischenzeitlich über regulatorische Maßnahmen und geeignete Softwarelösungen behoben. Die meisten Generikaunternehmen beteiligen sich heute nolens volens an den Ausschreibungen der Krankenkassen für Rabattverträge. Im Jahr 2011 waren über 60% der abgegebenen patentfreien Medikamente "rabattiert". Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums belaufen sich die durch Rabattverträge erzielten Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung in 2011 auf 1,6 Mrd. Euro.
Für generische Arzneien wurden zunächst primär Rabattverträge zur Behandlung chronischer Erkrankungen mit hoher Prävalenz geschlossen. Inzwischen erstrecken sich die Kontrakte jedoch auch auf Medikamente zur Behandlung temporär auftretender Beschwerdebilder wie z.B. Antibiotika bei Infektionen.
In 2011 erhöhte sich die Anzahl der Verträge gegenüber Vorjahr, was u.a. mit dem oft "nahtlosen" Anschluss neuer an ältere, auslaufende Verträge zu tun hat, zwischen denen mittlerweile i.d.R. ein hohes Überschneidungspotenzial besteht. Z.T. wurden auch weitere Substanzen kontraktiert. Das dürfte begründen, weshalb sich ein leichter, wenn auch kein drastischer Anstieg zeigt und wohl auch zukünftig keine erheblichen Zunahmen mehr zu erwarten sind. Auch insofern richtet sich der Blick der Assekuranzen wohl auf das Segment patentgeschützter Arzneien.
"Anbieterkonzentration" weiterhin kritisch gesehen
Ein wesentlicher Kritikpunkt an den Rabattverträgen richtet sich nach wie vor auf die dadurch begünstigte Anbieterkonzentration. Daran haben auch das zwischenzeitliche Verbot neuer Portfolioverträge und eine differenzierte Vergabepraxis wenig geändert, auch wenn sich der Marktanteil der "Top 10"- Hersteller gegenüber den Vorjahren leicht verringert hat. Im Vergleich mit dem gesamten GKV-Markt zeigt sich jedoch eine Diskrepanz um über 20 Prozentpunkte. Durch die Fokussierung sehen sich nicht berücksichtigte Unternehmen an den Rand gedrängt und beklagen den durch die Verträge entstehenden Druck auf Preisnachlässe in einem bis zur Existenzgefährdung möglichen Ausmaß.
Sukzessive mehr patentgeschützte Arzneien unter Rabattvertrag
Die Umsetzungsquote von Rabattverträgen bei patentgeschützten Arzneimitteln erhöht sich sukzessive. In 2011 macht der Anstieg gegenüber Vorjahr sechs Prozentpunkte aus. Die Motivation, patentgeschützte Medikamente zu rabattieren, liegt seitens der Kostenträger im Bestreben, Ausgaben zu sparen. Seitens der Hersteller kommen unterschiedliche Gründe in Betracht, die von der Sicherung von Marktanteilen in Anbetracht bevor stehender Patentabläufe bis hin zum Druck durch die nächsten Wettbewerber reichen. Eine Besonderheit stellen Rabattverträge über Insulinanaloga dar, welche die Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung sicher stellen, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsuline. Sechs der acht absatzstärksten patentgeschützten Medikamente unter Rabattvertrag sind denn auch Insulinanaloga, auf die zusammen ein Anteil von rund 42% aller abgegebenen rabattierten Arzneien mit Patentschutz entfällt.