Die Gesetzesänderung bedeutet für oftmals schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen eine Chance auf Linderung, wenn andere Optionen nicht genug helfen.
Um Cannabispräparate zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird über die Bewilligung eines Antrags entschieden. Medienberichten zufolge[1] wurden die Anträge von den Krankenkassen bisher in über der Hälfte der Fälle genehmigt.
IQVIA hat auf Basis von Fakten aus dem Markt untersucht, wie viele GKV-Rezepte mit Cannabis-Verordnungen seit März 2017 als Fertig- oder Rezeptur-Arzneimittel sowie unverarbeitete Cannabisblüten abgerechnet wurden. Danach zeigt sich in der monatlichen Betrachtung mit Ausnahme des Septembers seit Juli nur noch ein einstelliger Zuwachs von Rezepten mit Medizinalhanf-Produkten (Abb. 1 zum Herunterladen). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Datengrundlage Rezepte bilden und somit mehrere Verordnungen auf einem Rezept z.B. nicht abgebildet werden.
Hinsichtlich einzelner Produktgruppen wurden fast jeden Monat mehr Rezepte für die mengenmäßig führenden Fertigarzneimittel (Sativex und Canames) abgerechnet, die aus mancher Sicht als vergleichsweise wirtschaftlich und in der Anwendung kontrollierbar (z.B. keine Dosierungsprobleme) gelten und bei denen keine Lieferschwierigkeiten auftreten.[2] Auch für cannabishaltige Zubereitungen ist eine monatliche Zunahme der Rezepte festzustellen. Bei unverarbeiteten Cannabisblüten, zu denen abgerechnete Verordnungen auf Rezepten seit Juni erfolgten, zeigt sich die Entwicklung hingegen uneinheitlich: nach einem stärkeren Zuwachs im Juli folgt eine leichte Zunahme im August, danach wieder ein größerer Anstieg im September und ein leichter Zuwachs im Oktober. Möglicherweise hängen diese Schwankungen mit den Liefermöglichkeiten zusammen.
Die insgesamt abgeschwächte Entwicklung führen manche Experten auf die Ablehnung eines Teils der Anträge durch die Krankenkassen zurück. Diese verweisen ihrerseits u.a. auf die Nichteinhaltung von Bedingungen für Cannabis-Verordnungen sowohl in medizinischer als auch in administrativer Hinsicht. Dazu gehörten bspw. nicht vorgesehene Krankheiten oder formale Unvollständigkeiten.[3]
[1] http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-12/hanf-therapie-cannabis-antraege-genehmigung-barmer-krankenkassen; https://www.leafly.de/streit-um-therapiehoheit-weitet-sich-aus/
2 https://presseblog.aokplus-online.de/cannabis-auf-rezept/
3 http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/cannabis-auf-rezept-krankenkassen-bewilligen-mehrzahl-der-antraege-a-1185318.html; http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-12/hanf-therapie-cannabis-antraege-genehmigung-barmer-krankenkassen