Basis der Berechnungen bilden Apothekenverkaufspreise (AVP) abzüglich der von den Pharmaherstellern zu leistenden Zwangsrabatte und Rabatten aus gemeldeten Erstattungsbeträgen nach §130 SGB V sowie den Nachlässen der Apotheken gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Geschätzt wurde das voraussichtliche Volumen erzielter Einsparungen durch Rabattverträge, da diese für das komplette Jahr 2013 noch nicht bekannt gegeben wurden.
GKV-Einsparungen durch pharmazeutische Hersteller und Apotheken bei etwa 6,6 Milliarden Euro
Im Jahr 2013 haben die pharmazeutischen Hersteller 2,7 Mrd. Euro als Einsparbeitrag allein durch Zwangsrabatte (130a Abs. 6 SGB V) an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geleistet. Hinzu kommen rund 1,1 Mrd. Euro durch die Nachlässe, welche die Apotheken der GKV für rezeptpflichtige Präparate zu gewähren haben. Der dadurch generierte Sparbeitrag beträgt im Jahr 2013 somit 3,8 Mrd. Euro, wobei Rabatte auf Impfstoffe hier noch nicht berücksichtigt sind. Des Weiteren ergeben sich geschätzt knapp 2,8 Mrd. Einsparungen durch Rabattverträge. Hier wurden die von der GKV verlautbarten Einsparungen für den Zeitraum von Januar bis September 2013 (2,07 Mrd. Euro) zu Grunde gelegt und für das Gesamtjahr hoch gerechnet. Somit ergibt sich ein Gesamteinsparbetrag von 6,6 Mrd. Euro.
Unberücksichtigt sind in den vorgenannten Zahlen die Rabatte, welche die pharmazeutische Industrie den privaten Krankenversicherern zu gewähren hat. Diese belaufen sich nach IMS-Berechnungen auf etwas über 450 Mio. Euro (ebenfalls ohne Impfstoffe). Ferner außen vor gelassen ist der durch Rabatte erbrachte Einsparbeitrag von rund 270 Mio. Euro für in den Krankenhäusern eingesetzte Medikamente.
Mehr Großpackungen verordnet
Bei rezeptpflichtigen Präparaten wurden tendenziell mehr größere Packungen (Packungsgröße N3) verordnet (+3,5%) als kleinere (N1, +2,0%), während mittlere Packungsgrößen leicht rückläufig waren (-0,6%). Dies macht sich bei Generika bemerkbar, vor allem solchen ohne Rabattvertrag, und bei Erkrankungen, bei denen eine individuelle Medikamenteneinstellung als besonders geboten gilt wie z.B. Schilddrüsenerkrankungen oder Depressionen. Außerdem etablieren sich bei der Therapie bestimmter Erkrankungen neuere patentgeschützte Arzneimittel. Hierzu gehören unter etwa Antiepileptika, moderne Antidiabetika wie DPP IV-Inhibitoren oder Faktor Xa-Hemmer aus der Gruppe der Blutgerinnungspräparate.