Zwangsabschläge der Leistungserbringer nähern sich der 2-Milliardenmarke
Die rückläufige Entwicklung erklärt sich durch erhöhte Hersteller-Zwangsrabatte (130a Abs. 6 SGB V) im Rahmen des AMNOG (Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes). Hinzu kommt ein bis 2013 festgelegtes Preismoratorium. Die erhöhten Abschläge der Leistungserbringer haben dazu geführt, dass sich das dadurch erzielte Einsparvolumen im ersten Halbjahr 2011 bereits der 2-Milliardenmarke (knapp 1,9 Mrd. Euro) nähert.
Seit 2011 hat auch der Großhandel einen Abschlag von 0,85% auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) zu gewähren. Dadurch reduziert sich der Apothekeneinkaufspreis (AEP) und folglich auch der Apothekenverkaufspreis (AVP). Der Apothekenrabatt, den die Offizine den Gesetzlichen Krankenkassen pro Packung für rezeptpflichtige Arzneimittel zu gewähren haben, wurde von 1,75 Euro auf 2,05 Euro angehoben. Damit schultern Hersteller, Apotheken und Großhandel allein einen Einsparbeitrag von 11% der GKV-Arzneiausgaben, wobei der Löwenanteil auf die pharmazeutische Industrie entfällt.
Kaum mehr, jedoch größere Packungen verordnet
Auch wenn im ersten Halbjahr 2011 kaum mehr Arzneipackungen über die Apothekentheke gingen, so wurden bei verschreibungspflichtigen Medikamenten immerhin um +4,3% mehr Großpackungen (N3) verordnet. Die Verschreibung mittlerer (N2) und kleiner Packungen (N1) nahm hingegen ab.
Unter den absatzstärksten 20 Arzneigruppen erhielten Patienten größere Medikamentschachteln vor allem bei Therapien gegen chronische und/oder weit verbreitete Erkrankungen. Ein prägnantes Beispiel sind Mittel gegen Magenbeschwerden, die um 20% mehr als Großpackung verordnet wurden als im Vorjahr. Bei Schmerzmitteln und Antiepileptika erhöhte sich die Abgabe für die längste Therapiedauer um jeweils 10%. Antidepressiva gingen um 7% vermehrt als N3-Schachtel über die Apothekentheke und verschiedene Therapeutika zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zwischen +2% (ACE-Hemmer) und +10% (Angiotensin-II-Antagonisten, A-II-A). Mit Ausnahme der A-II-A und Antiepileptika, die vielfach noch Patentschutz besitzen, handelt es sich bei den anderen Kategorien mehrheitlich um Generika. Diese wiederum sind vielfach rabattvertragsgeregelt.
Die vermehrten Verordnungen von N3-Packungen könnten sich durch relativ günstigere Zuzahlungen für die Patienten erklären. Möglicherweise begünstigen Rabattverträge in manchen Fällen auch die Abgabe größerer Packungen. Dies zeigt sich bei mehreren Arzneigruppen, allerdings gibt es auch therapeutische Kategorien mit gegenteiligem Ergebnis.
Verordnungen für Hochbetagte nehmen zu
Angesichts einer steigenden Lebenserwartung der Menschen wird die Frage nach einem damit einhergehenden höheren Behandlungs- einschl. Medikamentenbedarf unterschiedlich diskutiert. Die sog. Kompressionsthese besagt, dass mit zunehmendem Lebensalter auch Morbidität und Behandlungsbedarf dank des medizinisch-technischen Fortschritts später eintreten. Demgegenüber lautet das zentrale Postulat der sog. Medikalisierungsthese, dass ein längeres Leben auch einen längeren Versorgungsbedarf bedeutet.
Für beide Thesen finden sich empirisch Belege. Eine exemplarische Analyse zur Verordnungssituation im ersten Halbjahr 2011 weist für hoch betagte Patienten ab 85 Jahren mit rund +7% ggü. Vorjahr den größten Anstieg an Verordnungen aus. Unter allen Verordnungen entfällt auf diese Personengruppe zwar mit knapp 8% nur ein geringer Anteil.
Dass der Verordnungsanstieg für Hochbetagte im Rahmen des demografischen Wandels zu sehen ist, legen Zahlen des Statistischen Bundesamtes nahe. Danach hat sich die Anzahl der über 85-Jährigen in der bundesdeutschen Bevölkerung zwischen 2005 und 2009 von etwas über 1,5 Mrd. Menschen auf knapp 1,9 Mrd. Personen erhöht.
Datenquellen:
IMS PharmaScope® GKV: Die Daten umfassen die Arzneimittelabgaben der Apotheken für den GKV-Markt.
IMS VIP®: Repräsentative Stichprobe von niedergelassenen Ärzten der wichtigsten Facharztgruppen. Analysen nach deren Diagnose- und Therapieverhalten. Die Daten werden auf regionaler Ebene erhoben und auf das Niveau der Bundesrepublik hochgerechnet.
IMS Contract Monitor®: Abdeckung von über 99% des Arzneimittelmarktes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Rezepte). Analytische Differenzierungen sind nach Kassen, Märkten, Herstellern und Produkten möglich.