Im Vergleich mit dem ersten Halbjahr des Vorjahres ergibt sich ein Ausgabenanstieg um 2,7% bzw. 388 Mio. Euro an Mehrausgaben. Der Absatz nach Packungen erhöht sich geringfügig um +0,6%. Bei dieser fast stagnierend erscheinenden Mengenentwicklung ist zu berücksichtigen, dass größere Packungen verordnet wurden.
Mehr Verordnungen größerer Packungen bedingen Umsatzanstieg
Die Ausgabenerhöhung ist mit bedingt durch die Verordnung größerer Packungen rezeptpflichtiger Medikamente. Dies macht sich zum einen bei Arzneien unter Rabattvertrag bemerkbar, bei denen nach Abschluss neuer Verträge eher größere Packungen verordnet werden. Dieser Trend wird verstärkt durch die Packungsgrößenänderungsverordnung, da diese Regelung die Austauschbarkeit von Packungen in einer definierten Bandbreite ermöglicht. Vor Inkrafttreten der Maßnahme waren Packungen, die nicht größenidentisch waren, nicht austauschbar. Zum anderen etablieren sich bei der Therapie bestimmter Erkrankungen auch neuere patentgeschützte Präparate. Hierzu gehören bspw. onkologische Therapeutika, die immer mehr auch im ambulanten Bereich Anwendung finden bzw. eine ambulante Krebstherapie erst ermöglichen.
Einsparungen durch Leistungserbringer bei fast 2 Milliarden Euro
In der ersten Jahreshälfte haben die pharmazeutischen Hersteller etwas über 1,2 Mrd. Euro als Einsparbeitrag allein durch Zwangsrabatte (130a Abs. 6 SGB V) an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geleistet. Hinzu kommen über 600 Mio. Euro durch die Nachlässe, welche die Apotheken der GKV für rezeptpflichtige Präparate zu gewähren haben. Weitere Einsparungen erbringt auch der Großhandel. Im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) wurde eine Umstellung des Großhandelsaufschlages von degressiv nach Preispannen gestaffelten Aufschlägen zu einheitlichen Aufschlägen für rezeptpflichtige Arzneimittel beschlossen. Seit Beginn des Jahres ist der neue Großhandelsaufschlag in Höhe von 3,15% des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) zuzüglich einem Fixaufschlag von 70 Cent in Kraft getreten. Diese Maßnahme sollte eine möglichst gleichmäßige Entlohnung des Logistikaufwandes des Großhandels, unabhängig vom Preis des einzelnen Arzneimittels, sicher stellen. Nach Berechnungen von IMS für das erste Quartal 2012 belaufen sich die durch die neue Großhandelsspanne generierten Einsparungen auf rund 50 Mio. Euro, hochgerechnet auf das erste Halbjahr somit 100 Mio. Euro. Der Sparbeitrag der Leistungserbringer beträgt vor diesem Hintergrund im ersten Halbjahr knapp 1,9 Mrd. Euro.
Nicht berücksichtigt sind in den vorgenannten Zahlen die Rabatte, welche die pharmazeutische Industrie den privaten Krankenversicherern gewähren muss. Diese belaufen sich nach IMS-Berechnungen für das erste Halbjahr 2012 maximal auf etwas über 200 Mio. Euro. In Relation zum Volumen der GKV-Ausgaben für Arzneimittel im ersten Halbjahr, das sich ohne die Berücksichtigung jeglicher Rabatte auf 16,9 Mrd. Euro beläuft, liegt der Anteil der durch die Leistungserbringer erbrachten Einsparungen somit bei 11%.