Nach der Entlassung der Notfallkontrazeptiva "Ellaone" (Wirkstoff Ulipristal) und "Pidana" (Levonorgestrel) aus der Rezeptpflicht wurde verschiedentlich diskutiert, ob der OTC-Status (OTC = over the counter = rezeptfrei) zu Mehrabgaben der Präparate in den Apotheken führen würde. Eine Analyse von IMS Health zeigt, dass sich die wöchentliche Abgabemenge in den ersten Wochen nach Entlassung aus der Rezeptpflicht um rund 40% erhöhte und seitdem stabil bei einem Volumen zwischen 13.000 und 14.000 Packungen pro Woche liegt.
Gesetzliche Vorgaben
Mit der Aufhebung der Rezeptpflicht gingen einige gesetzliche Vorgaben einher. So wurde über eine Ergänzung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG, § 10, Abs. 2) das Publikumswerbeverbot auch für Notfallkontrazeptiva festgelegt und ein Versandhandelsverbot erlassen. Letzteres soll vor dem Hintergrund erfolgt sein, dass eine unverzügliche Verfügbarkeit des Arzneimittels bei Bedarf durch den Versandhandel als nicht gewährleistet gilt und "Vorratsbestellungen" nicht für sinnvoll erachtet werden; außerdem gelte die erforderliche individuelle Beratung nicht als gesichert.
Für bis 20-Jährige besteht eine Erstattungsvorgabe an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. Bisher galt diese Bestimmung nur für verschreibungspflichtige Mittel zur Empfängnisverhütung. Eine Analyse nach der Zahlart zeigt, dass nur hinter 7 % aller abgegebenen rezeptfreien Packungen von Notfallkontrazeptiva GKV-Rezepte stehen. Doppelt so viele Verordnungen erfolgen auf PKV-Rezepten, der größte Anteil entfällt jedoch mit vier Fünftel auf Selbstzahler.
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