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STIKO-Empfehlung für Vierfach-Grippeimpfung: zunehmende Anwendung in den letzten drei Jahren

(lifePR) (Frankfurt, )
Ab der Herbst-Winter-Saison 2018/2019 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die quadrivalente Grippeschutzimpfung. IQVIA hat untersucht, in welchem Ausmaß die Vierfach-Vakzine bereits eingesetzt werden und wie sich die Impfungen zwischen GKV und PKV bzw. Privatrezepten verteilen. Im Ergebnis zeigt sich für die letzten drei Jahre eine kontinuierliche Zunahme der quadrivalenten Impfstoffe sowohl auf GKV- als auch auf PKV- bzw. Privatrezepten, wobei der prozentuale Anteil der Vierfach-Vakzine innerhalb der PKV- und Privatrezepte deutlich höher liegt, in 2017 um knapp 5 Mal so hoch wie innerhalb der GKV. Die Auswertung ist dahingehend limitiert, dass zwischen PKV- und Privatrezepten nicht unterschieden werden kann, da diese in einer Kategorie zusammengefasst sind. Hinsichtlich der Erstattung der Impfungen gibt es bei den privaten Krankenkassen unterschiedliche Vorgehensweisen.

Für die kommende Herbst-Winter-Saison hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) ihre Empfehlungen zur Grippeschutzimpfung dahingehend geändert, dass sie nunmehr den Einsatz quadrivalenter Vakzine empfiehlt, da diese gegenüber trivalenten Impfstoffen einen höheren Schutz böten.[1] Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat nun zu entscheiden, ob die Empfehlung in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen wird. Ist dies der Fall, sind die Impfstoffe GKV-erstattungsfähig. Für sog. Risikopatienten werden die Kosten für quadrivalente Impfstoffe teilweise schon übernommen.[2]

IQVIA hat vor diesem Hintergrund auf Basis von Fakten aus dem Markt untersucht, wie sich der Einsatz quadrivalenter Influenza-Impfstoffe gegenüber trivalenten Vakzinen entwickelt hat und wie sich die Impfungen auf die Gesetzliche und Private Krankenversicherung (GKV/PKV) bzw. auf Privatrezepte[3] (Zahlungen auf eigene Rechnung) verteilen. Eine Limitierung der Analyse besteht darin, dass zwischen Rezepten zu Lasten der Privaten Krankenversicherung und Privatrezepten nicht unterschieden werden kann, da diese einer gemeinsamen Kategorie zugeordnet sind. Ähnlich wie die GKV folgt auch die PKV im Allgemeinen den Empfehlungen der STIKO[4]. Hinsichtlich der Erstattung der Impfungen nach der Art bestehen bei den privaten Krankenkassen unterschiedliche Vorgehensweisen.

Zunahme quadrivalenter Impfungen in den letzten drei Jahren

Der erste quadrivalente Impfstoff kam im August 2013 auf den deutschen Markt. Aktuell stehen drei Präparate zur Wahl. In den letzten drei Jahren hat der Einsatz der Vierfach-Vakzine kontinuierlich zugenommen: Insgesamt von 2,1 % Anteil an allen Impfungen bzw. rund 284.000 Impfdosen im Jahr 2015 über 5,2 % (700.000 Dosen) in 2016 auf 9,6 % (1,3 Mio. Dosen) in 2017. Beleuchtet man die Entwicklung nach dem Versicherungsstatus bzw. der Zahlart, so nimmt der Einsatz quadrivalenter Impfstoffe bei GKV und PKV bzw. Privatrezepten zu. Dabei lag der Anteil der Vierfach-Vakzine bei der PKV bzw. auf Privatrezepten schon in 2015 mehr als doppelt so hoch (15 %) wie bei der GKV in 2017 (6 %). In 2017 beläuft sich der Anteil quadrivalenter Impfstoffe bei PKV und Privatrezepten auf 44 %, also fast das Fünffache wie bei der GKV (Abb. 1 zum Herunterladen). Allerdings lässt sich bei PKV- und Privatrezepten hier nicht zwischen Kassen- und Selbstzahlerleistung unterscheiden. Bei der GKV stellten quadrivalente Impfstoffe bisher im Regelfall keine Kassenleistung dar.[5] Impfstoff-Rabattverträge umfassten trivalente Influenza-Vakzine.

[1] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Influenza/faq_ges.html

2 http://www.gesundes-reisen.de/news_detail?newsID=534

3 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/80575/Tetravalente-Grippe-Impfstoffe-im-Regelfall-keine-Kassenleistung

4 https://www.derprivatpatient.de/infothek/nachrichten/grippeimpfung-pkv-folgt-der-staendigen-impfkommission;
  https://www.private-krankenversicherungen.net/2016/06/27/impfschutz-was-bezahlt-die-pkv/

5 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/80575/Tetravalente-Grippe-Impfstoffe-im-Regelfall-keine-Kassenleistung

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