"Die Reform des Versicherungsgesetzes ist lobenswert. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Offenlegung der Kosten mehr Markttransparenz im Sinne der Verbraucher schafft", erklärt Dr. Mark Ortmann, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des ITA. "Trotzdem muss das Gesetz nachgebessert werden, da die Versicherer nicht verpflichtet werden, alle Kosten für den Verbraucher offen zu legen." Nach dem neuen Versicherungsrecht werden jetzt sämtliche Abschluss- und Vertriebskosten sowie die laufenden Vertragskosten bei Vertragsabschluss ausgewiesen. Angaben zur gesamten Kostenbelastung eines Produktes erhalten die Verbraucher damit aber immer noch nicht. Diese bleiben meist im Verborgenen. Insbesondere Kosten für die Kapitalanlage werden nicht mit einbezogen, obwohl sie einen signifikanten Einfluss auf die tatsächliche Ablaufleistung haben. Dabei wünschen sich Verbraucher mehr Klarheit hinsichtlich der Kosten von Lebensversicherungen. Dies ergab eine repräsentative Studie des ITA in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). 70,4 Prozent der Befragten gaben 2007 an, dass ihnen das Kriterium Kostentransparenz besonders wichtig ist.
"Die Verbraucher vergleichen verschiedene Lebensversicherungen vor allem an Hand der Ablaufleistung. Die Darstellung dieser ohne Berücksichtigung der Gesamtkosten ist jedoch irreführend. Die Politik sollte nun weitere verbraucherfreundliche Schritte folgen lassen", so Ortmann.
Auch die kürzlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorgeschlagene Kostenkennziffer drückt nur die Auswirkungen der beitragsbezogenen Verwaltungskosten und laufenden Abschlusskosten auf die Rendite eines Vertrages aus. Einmalige Abschlusskosten und speziell die Kosten auf die Kapitalanlage werden nicht mit berücksichtigt. "Mit ihrer neuen Transparenzoffensive stellen sich die Mitglieder des GDV an die Spitze einer Bewegung, die sie früher blockierten", erklärt Ortmann. "Der Renditeeffekt ist eine Mogelpackung. Er ist nichts weiter als eine unvollständige und undurchsichtige Kennzahl."
Die Effektivkostenmethode aus Großbritannien Für maximale Kostentransparenz empfiehlt das ITA daher über die VVG-InfoV hinaus die gesetzliche Einführung der Effektivkostenmethode. Diese Kennziffer, die in Großbritannien bereits zum Einsatz kommt, gibt Auskunft darüber, wie viel Prozent der Rendite für die Abschluss- und Verwaltungskosten - den sogenannten Versicherungsmantel - verwendet werden und wie viel für die reine Kapitalanlage. Sie ist ein Maß für die durchschnittliche Renditeminderung pro Jahr und wird deshalb in Großbritannien auch "Reduction in Yield" genannt. Auf diese Weise werden unterschiedliche Produkte in maßgeblichen Gesamtkosten und Renditen vergleichbar. Damit ist es Verbrauchern möglich, verschiedene Lebensversicherungen objektiver miteinander zu vergleichen. "Die VVG-Reform muss noch nachgebessert und die Angabe der Effektivkosten auch in Deutschland zum gesetzlichen Standard werden. Nur damit wird echte Transparenz für die Verbraucher geschaffen. Anbieter von Altersvorsorgeprodukten hätten so weniger Möglichkeiten die Kosten zu verschleiern", so Ortmann weiter.