- Neutrale Beschwerdestelle soll Vertrauen in Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige stärken
- Außerdem Entscheidung über Vertrauensschadensversicherung zum weiteren Schutz der Verbraucher
Das Vertrauen von Verbrauchern und Kunden in die Dienstleistungen von Immobilienmaklern, Verwaltern und Sachverständigen steht im Mittelpunkt des Deutschen Immobilientages des Immobilienverbands IVD am 29. und 30. Mai 2008 in Nürnberg. Haben Verbraucher Probleme beim Immobilienkauf, können sie ab sofort einen Ombudsmann anrufen. Die Einrichtung dieser Ombudsstelle will der IVD auf seiner Mitgliederversammlung beschließen lassen. Voraussetzung für die Anrufung des Ombudsmanns ist, dass das betroffene Unternehmen Mitglied im IVD ist. Der Ombudsmann soll zwischen den Beteiligten schlichten und so ein Gerichtsverfahren vermeiden.
"Verbraucher benötigen eine neutrale Beschwerdestelle, wenn im Verhältnis zwischen Immobilienmakler und Kunde etwas nicht ordnungsgemäß abläuft", sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. "Sie sollten keinen Grund haben, ihrem Immobilienmakler, Verwalter oder Sachverständigen nicht zu vertrauen."
Die neu eingerichtete Stelle des Ombudsmanns ist eines der Schwerpunktthemen des IVD auf dem Deutschen Immobilientag. Dort wird zudem über eine sogenannte Vertrauensschadenversicherung für IVD-Mitglieder entschieden. Überlässt ein Kunde einem Immobilienmakler oder Verwalter Geld oder andere Vermögenswerte, dann greift diese Versicherung im Schadensfall ein. Das Besondere an dieser Versicherung ist, dass der IVD Bundesverband diese für alle seine Mitglieder abschließt und der Verband selbst als Versicherungsnehmer auftritt. Damit ist jedes Mitglied des Verbandes automatisch versichert. Kunden müssen also nicht den einzelnen Dienstleister nach dem Bestand der Versicherung fragen. "Wir haben bereits in einem unserer Regionalverbände mit dieser Versicherung sehr gute Erfahrungen gemacht. Jetzt weiten wir die Versicherung auf alle Mitglieder im IVD aus. Für Kunden und Verbraucher ist das ein ganz wichtiges Argument, bei der Auswahl eines Maklers oder Verwalters noch genauer hinzuschauen", so Kießling weiter. "Vertrauensschadenversicherung und Ombudsstelle werden aus Sicht des IVD erheblich zur Vertrauensbildung zwischen Kunde und Immobilien-Dienstleister beitragen."
Erster Immobilien-Ombudsmann für den IVD ist Dr. Peter Breiholdt. Der Rechtsanwalt ist seit cirka 45 Jahren in Hamburg zugelassen und hat seinen Schwerpunkt im Immobilienrecht. Im Rahmen der Schlichtungsverfahren ist er unabhängig in seinen Entscheidungen. Er soll die ihm vorgelegten Aussagen von Verbrauchern und IVD-Mitgliedsunternehmen möglichst neutral nach Recht und Gesetz bewerten.
Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos und soll in der Regel in weniger als fünf Monaten abgeschlossen sein. Nur Verbraucher können den Ombudsmann anrufen. Hält dieser die Beschwerde für zulässig, fordert er das betroffene IVD-Mitgliedsunternehmen zur Stellungnahme auf und holt gegebenenfalls ergänzende Informationen von dem Verbraucher ein. Das Unternehmen erklärt zu Beginn des Verfahrens, ob es sich der Entscheidung des Ombudsmanns unterwerfen wird. In diesem Fall ist der Schlichtungsvorschlag des Ombudsmanns für das Unternehmen bindend. Der Verbraucher muss auf den Schlichtungsvorschlag nicht eingehen. Ihm steht in jedem Fall der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.
Der Begriff "Ombudsmann"
Ombudsmann ist schwedisch und heißt "Vermittler". Ihn gibt es seit über 200 Jahren in Schweden. Im Zusammenhang mit der in Europa aufkommenden Verbraucherschutz-Bewegung erhielt der Ombudsmann insbesondere zu Beginn der 70er Jahre erhebliche Bedeutung. Beschwerdestellen, auch auf privat-rechtlicher Grundlage, wurden eingerichtet. So entstanden z.B. auch der Versicherungsombudsmann, der Bankenombudsmann und der Fondsombudsmann.
Der Immobilien-Ombudsmann im IVD
Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt, Hamburg, hat die Aufgabe des ersten IVD-Immobilien-Ombudsmanns in Deutschland übernommen. Er ist seit ca. 45 Jahren als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen und überregional vorwiegend auf dem Gebiet des Immobilienrechts im weitesten Sinne tätig. Dr. Breiholdt ist vertraut mit intensiver Öffentlichkeits-, Informationsund Pressearbeit wie insbesondere mit ständiger Verbraucheraufklärung in der Tagespresse, Magazinen, Fachzeitschriften und Medien befasst. Vor allem in der Fortentwicklung des Miet- und Maklerrechts hat Dr. Breiholdt wegen seines wirtschaftlichen Verständnisses eine moderne Linie zugunsten des Verbraucherschutzes entwickelt. Dabei hat er auch die Anerkennung der Immobilienwirtschaft erworben. Er ist im Rahmen der Verfahrensordnung keinen Weisungen unterworfen und ist als Ombudsmann nur an Recht und Gesetz gebunden. Dr. Peter Breiholdt ist seit 1998 als Honorarkonsul für das Land Nepal tätig.