Im Vorfeld der Anhörung im Finanzausschuss, die am Mittwoch zu diesem Thema stattfinden soll, erklärt der IVD: "Wer seine Raten regelmäßig bezahlt hat, sollte ein Sonderkündigungsrecht ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn sein Kredit dennoch an Dritte verkauft wurde", so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD.
Ein – von manchen Politikern gefordertes - Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung auch für solche Darlehensnehmer, deren Kredite bereits notleidend geworden sind, lehnt der IVD ab. Dies würde faktisch dazu führen, dass der Verkauf von Krediten unmöglich wäre und würde damit notwendige Bereinigungen in den Kreditportfolios von Banken erheblich erschweren.
"Beide Seiten, Banken und Kreditnehmer, haben sich an ihre vertraglichen Verpflichtungen zu halten. Wenn ich einen Kreditvertrag abschließe und mich vertragskonform verhalte, muss ich mich darauf verlassen können, dass der Kredit nicht morgen an einen mir unbekannten Dritten verkauft wird, mit dem ich vielleicht nie einen solchen Vertrag geschlossen habe. Umgekehrt muss die Bank in dem Fall, wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, flexibel reagieren können", führt Schick aus.