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IVD: Immobilienunternehmen werden zu Verlierern der Erbschaftssteuerreform

(lifePR) (Berlin, )
Immobilien als Betriebsvermögen sollen nicht begünstigt werden / Immobilienunternehmen sind alarmiert / IVD fordert gesetzliche Aus-nahme der reinen Immobilienunternehmen von der geplanten Regelung

Während sich die Industrie und der handwerkliche Mittelstand mehr oder minder zufrieden mit dem Kompromiss der Regierungsparteien zur Erbschaftssteuer zeigen, sind die Immobilienunternehmen alarmiert. "Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei der Vererbung eines Immobilienunternehmens das aus Immobilien bestehende Betriebsvermögen vollständig besteuert werden", fasst Sven Johns, Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbandes IVD einen Punkt aus dem Eckwertepapier der Bundesregierung zusammen.

Immobilien im Betriebsvermögen benachteiligt

Gänzlich unverständlich sei eine Klausel in dem Eckwertepapier, wonach alle Unternehmen, die mehr als 50 Prozent ihres Betriebsvermögens als sogenannte Verwaltungsvermögen (unter anderem Immobilien) halten, von der eigentlichen Begünstigung des Betriebsvermögens ausgenommen sein sollen. Nach den bekannt gewordenen Plänen der Bundesregierung soll ein Abschlag von 85 Prozent auf die Bemessungsgrundlage bei der Vererbung eines Unternehmens vorgenommen werden. Die Vererbung von Unternehmen kann somit unter einer weitgehenden Verschonung von Erbschaftssteuer erfolgen. Für Immobilienunternehmen solle dies nicht gelten. Hier sei lediglich ein Abschlag von 10 Prozent bei vermieteten Immobilien geplant. "Dieser Plan ist eine eindeutige Ungerechtigkeit. Hinter der Überschrift "Begünstigungsausnahme" verbirgt sich die Benachteiligung einer ganzen Branche. Der Gesetzgeber muss diesen Plan sofort rückgängig machen und die Immobilienunternehmen den übrigen Unternehmen gleich stellen", so Johns. Die Verhältnisse würden zuungunsten der Immobilienunternehmen umgedreht. Ein Unternehmen bekomme 85 Prozent Verschonung, ein Immobilienunternehmen nur 10 Prozent.

Immobilienwirtschaft wird massiv benachteiligt

Die Herausnahme von vermögensverwaltenden Unternehmen aus der steuerlichen Begünstigung im Erbfall sei nicht nachzuvollziehen. Immobiliengesellschaften, die eigene Immobilienbestände hätten, Immobilienverwaltungen mit einem gemischten Bestand aus eigen und fremd verwalteten Immobilien und weitere Immobilienunternehmen würden unter diese Regelung fallen. Ein ganzer Wirtschaftszweig wäre von dieser Regelung betroffen. Allein in der Immobilienverwaltung gibt es in Deutschland ca. 25.000 Betriebe mit rund 200.000 Mitarbeitern. Hinzukommen Bauträger und Immobiliengesellschaften, so dass nach einer ersten Rechnung von insgesamt bis zu 40.000 Betrieben mit mehr als 400.000 betroffenen Mitarbeitern auszugehen wäre. "Der größte Zweig der deutschen Wirtschaft mit einer Bruttowertschöpfung von fast 13 Prozent Wirtschaftsleistung wird durch die Regierung bei der Vererbung eines Unternehmens ohne ersichtlichen Grund schlechter gestellt", sagt Sven Johns.

Forderung des IVD

Der Immobilienverband IVD fordert daher von der Bundesregierung die Nachbesserung dieses Plans. "Die Begünstigungsausnahme für vermögensverwaltende Unternehmen darf nicht auf Immobilienunternehmen angewendet werden. Deshalb muss entweder die Definition des Verwaltungsvermögens geändert oder eine Ausnahme von der Ausnahme für Immobiliengesellschaften verankert werden. Auch über den Bewertungsabschlag bei vermieteten Immobilien von 10 Prozent müsse gesprochen werden. Dieser Abschlag gelte nicht für selbstgenutzte, wohl aber für vermietete Immobilien. Eine Vereinheitlichung für selbst- und fremdgenutzte Immobilien sei gerechtfertigt. "Zusätzlich ist eine Staffelung dieser Abschläge nach Wert eines vererbten Immobilienvermögens zu bedenken", so Johns.
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