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IVD kritisiert fehlende Niederlassungsfreiheit für Immobilienmakler in Europa

Europa-Konferenz diskutiert Freizügigkeit der Makler-Dienstleistungen

(lifePR) (Berlin, )
Die europäische Gesetzgebung ist aus Sicht des Immobilienverbandes IVD nicht geeignet, die vollständige Freizügigkeit der Dienstleistungen von Immobilienmaklern in Europa herzustellen. "Weder die Dienstleistungsrichtlinie noch die begleitenden europäischen Vorschriften setzen das Ziel der EU-Kommission für ein Europa ohne Grenzen bei den Immobilienmaklern um", erklärt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des IVD, anlässlich der Europa-Konferenz der Immobilienmakler in Brüssel. "Deutsche Immobilienmakler sind einem gravierenden Wettbewerbsnachteil ausgesetzt, weil sie sich nicht ohne weiteres im Ausland niederlassen dürfen, Immobilienmakler aus den anderen europäischen Ländern aber in Deutschland sehr einfach ein Büro eröffnen und tätig werden können", so Schick.

Auf der Europa-Konferenz der Immobilienmakler, die der europäische Maklerverband CEI am 30. Januar gemeinsam mit Vertretern aus allen EU-Mitgliedsländern ausgerichtet hat, wurde vielfach Kritik an den bislang erlassenen europarechtlichen Regelungen getroffen. Von einer Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Immobilien-Dienstleistungen könne keine Rede sein. "Die nationalen gewerberechtlichen Vorschriften verhindern die Freizügigkeit der Tätigkeit von Immobilienmaklern in Europa. Die Dienstleistungsrichtlinie kann dieses Manko nur teilweise mildern", führt Schick aus. Dies gelte nicht nur für deutsche Makler sondern auch für die europäischen Kollegen, wenn diese beispielsweise ein Büro in Frankreich, Belgien oder Schweden eröffnen wollen. Manuel Negrao, Vizepräsident der CEI aus Portugal, bestätigt diese Sichtweise für sein Land: "Auch in Portugal sehen wir diesen Wettbewerbsnachteil unserer Kollegen gegenüber den Ländern, in denen hohe Barrieren für einen Marktzutritt bestehen."

Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich. Deutschen Immobilienmaklern wird damit in Zukunft zwar die vorübergehende Tätigkeit zur Erledigung eines Auftrags in anderen Ländern erlaubt, ein Büro dürfen diese jedoch nicht in jedem Fall eröffnen. Immer dann, wenn nationale Vorschriften die Niederlassung verhindern, wie z.B. in Frankreich oder Schweden, dann geht die Dienstleistungsrichtlinie nicht weit genug. "Das ist der Grund, warum sich der IVD im Gesetzgebungsverfahren in Brüssel für die Verankerung eines weitreichenden Herkunftslandprinzips eingesetzt hat. Danach hätte ein Dienstleister, der in seinem Heimatland die Voraussetzungen für die Erbringung einer Dienstleistung erfüllt hat, diese auch automatisch in den anderen europäischen Ländern erfüllt. Diese Regel ist jedoch nicht angewendet worden. Die nationalen Vorschriften verhindern damit die Freizügigkeit und hebeln die Dienstleistungsrichtlinie aus", so Schick weiter.

Aus Sicht des IVD kann die kurz vor der Verabschiedung stehende Europanorm über die Dienstleistungen von Immobilienmaklern eine wertvolle Hilfe für die Vollendung eines freien Binnenmarktes der Immobilien-Dienstleister werden. Diese Norm sei zwar freiwillig, werde aber von 30 europäischen Ländern unterstützt und entwickelt. Am Ende stehe eine Europanorm (EN), die in Deutschland vom nationalen Normungsinstitut DIN getragen werde. Auf dieser Basis könne der Standard der Dienstleistungen für Immobilienmakler in Europa vereinheitlicht werden. Dies sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu echtem Wettbewerb in Europa. "Erneut hat der Gesetzgeber den Verbänden eine wichtige Aufgabe übertragen. Sowohl die CEI als europäischer wie auch der IVD als deutscher Immobilienverband haben diese Herausforderung angenommen und durch die aktive Gestaltung der EN einen maßgeblichen Anteil an der Herstellung des freien Marktes für Immobilienmakler in Europa genommen."

IVD Bundesverband

Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist mit ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen der zahlenmäßig stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungs-Sachverständige und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus den bis dahin selbständigen Traditionsverbänden Ring Deutscher Makler (RDM) und Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Der vollständige Name des Verbandes lautet: "Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V."

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