Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die bisherige "Diskriminierung der Immobilie" zu beseitigen, damit Bürger bei der geförderten Altersvorsorge eine Wahlfreiheit zwischen Geld-Rente und Eigenheim haben. Während die Streichung der Eigenheimzulage und der degressiven Abschreibung nur wenige Wochen nach der Wahl umgesetzt wurden, steht eine gesetzliche Verabschiedung des als Ausgleich geplanten "Wohn-Riester" noch aus. "Der Wohn-Riester stellt in seiner gegenwärtigen Form keinen tatsächlichen finanziellen Ersatz für die gestrichenen Fördermaßnahmen dar. Wichtige Impulse für den Wohnungsneubau, sind daher nicht zu erwarten", kritisiert Schick.
Kritik übt der IVD auch an der Beschränkung der Förderung auf selbstgenutztes Wohneigentum. "Wohneigentum ist eine der wichtigsten Säulen für die private Altersvorsorge in Deutschland. Dabei ist es unerheblich, ob ein Bürger im Ruhestand durch den Erwerb eines Eigenheims die Miete einspart oder durch eine vermietete Immobilie seine gesetzliche Rente aufbessert", betont Schick. Vermietete Wohnimmobilien in die Riester-Förderung einzubeziehen, sei daher nach Meinung des IVD dringend geboten.