Gleichzeitig fordert der IVD, dass Vermieter bei den Verpflichtungen der Energieeinsparverordnung zu Dämm- und energetischen Sanierungsarbeiten mit Eigenheimbesitzern gleichgestellt werden. "Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung wird die Position der Vermieter in erheblichem Maße geschwächt", sagt Schick. Die Bundesregierung hatte sich kürzlich darauf verständigt, dass Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern von energetischen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Energieeinsparverordnung befreit werden. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern gilt diese Befreiung jedoch nicht.
Stark kritikwürdig ist in den Augen des IVD die praktisch oft nicht gegebene vollumfängliche Umlagemöglichkeit der Sanierungskosten im Rahmen der Energieeinsparverordnung auf die Kaltmiete. "Investitionen müssen sich auch für den Investor lohnen", äußert Schick. "Die Bundesregierung wird daher nicht umhin kommen, das Mietrecht anzupacken und an die Neuregelungen der energetischen Standards anzupassen. Wir fordern, dass energetische Sanierungsmaßnahmen einfacher auf die Kaltmiete umgelegt werden können. Beispielsweise könnte die Grundmiete in dem Maße angepasst werden, wie die Nebenkosten durch energetische Sanierungen sinken."