Der IVD empfiehlt, dass Darlehensnehmer mit ihrer finanzierenden Bank reden und sich entsprechende Zusicherungen geben lassen sollten. "Zunächst sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass Ihr Kredit nicht bereits verkauft wurde", so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des IVD Bundesverbandes. In manchen Fällen wurden Kredite verkauft, ohne den Darlehensnehmer überhaupt darüber zu informieren.
Eine ganze Reihe von Banken hat ihren beunruhigten Kreditnehmern in den vergangenen Wochen darüber hinaus bereits auch Zusagen für die Zukunft der Kreditbeziehung gegeben. "Manche Banken haben generell garantiert, dass kein Kreditverkauf vorgenommen wird, andere haben versichert, dass ordnungsgemäß bediente Kredite nicht verkauft werden", berichtet Schick.
Generell sind Änderungen im Kreditvertrag oft nicht einfach durchzusetzen, aber der Kreditnehmer sollte es auf jeden Fall versuchen. "Gute Karten hat der Kreditnehmer, wenn die Zinsbindung für das Darlehen demnächst ausläuft, denn in diesem Fall hat er eine reguläre Kündigungsmöglichkeit und die Bank wird eher bereit sein, auf Wünsche des Darlehensnehmers einzugehen", sagt Schick.
Der IVD empfiehlt folgendes Musterschreiben an die finanzierende Bank:
"Ich habe mich bewusst seinerzeit für Ihre Bank entschieden, da ich Ihr Institut und dessen Mitarbeiter sehr schätze. Daher ist es mir wichtig, Gewissheit zu haben, dass Sie ebenso wie ich eine langfristige Kreditbeziehung anstreben. Andernfalls müsste ich beim Auslaufen der Zinsbindung meines Darlehens darüber nachdenken, ob ich die Beziehung fortsetze.
Um mir diese – für mich wichtige – Gewissheit zu geben, bitte ich Sie, mir schriftlich rechtsverbindlich folgendes zuzusichern:
"In Abänderung des bestehenden Kreditvertrages (bitte hier Nummer des Vertrages nennen) garantieren wir Ihnen, dass wir Forderungen aus diesem Kredit nicht an Dritte abtreten werden."
Abweichend davon kann der Kreditnehmer auch versuchen, wenigstens die Zusicherung der Bank zu erhalten, dass "Forderungen aus diesem Kredit nicht an Dritte abgetreten werden, insofern Sie diesen Kredit regelmäßig bedienen".