Es besteht die Gefahr, dass auch die soeben nach vielen Jahren der Stagnation wieder anziehende Bauwirtschaft durch die Reform erdrosselt wird. „Eine weitere Verknappung von Wohnraum in Ballungsräumen wie München oder Stuttgart wird indirekt die Folge der Unternehmenssteuerreform sein“, so Schick. Schon heute herrscht in vielen Ballungsgebieten Wohnungsknappheit.
„Nachdem privaten Investoren durch die Abschaffung der degressiven AfA jedweder Anreiz für den Mietwohnungsneubau genommen wurde und für private Erwerber durch die Streichung der Eigenheimzulagen die Schwellen zum Erwerb von Wohnraum erhöht wurden, werden jetzt auch noch die Wohnungsgesellschaften und die professionellen Investoren durch die Zinsschranke stranguliert“, so Schick.
Die in der Unternehmenssteuerreform vorgesehene Freigrenze von einer Million Euro sowie die so genannte „Escape-Klausel“ wirkten sich bei vielen Unternehmen gar nicht aus oder führten zu einer erheblichen Verkomplizierung. „Statt das Steuerrecht zu vereinfachen, wird es mit der Zinsschranke noch komplizierter. Es handelt sich faktisch um ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Steuerberater, die schon an Modellen basteln, wie die dramatischen Auswirkungen für viele Immobilienunternehmen gelindert werden können“, so Schick.
Eine Analyse des Gesetzes zeigt, dass es in vielerlei Hinsicht unlogisch und unausgegoren ist. „Beispielsweise werden einerseits durch die Abgeltungssteuer faktisch Investitionen mit hohem Fremdkapital-Einsatz begünstigt, doch die Zinsschranke führt genau zum Gegenteil und bestraft Investitionen mit hoher Fremdfinanzierung.“
Der IVD erwartet, dass es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2008 Nachbesserungen geben wird. Dringend erforderlich ist aus Sicht des IVD, dass Projektgesellschaften, die üblicherweise eigens für die Entwicklung von Immobilienprojekten gebildet werden, vollständig von der Zinsschranken-Regelung ausgenommen werden.