„Laut Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also das Jugendamt, für die Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherkosten zuständig. Durch einen Fehler im Gesetz sind Eltern mit CODA-Kindern (CODA = Children of Deaf Adults, Kinder gehörloser Eltern) ausgeschlossen“, so Manuel Löffelholz.
Der Fehler ist die Einschränkung des Anspruches auf Eltern mit hör- oder sprachbehinderten Kindern und besteht im letzten Satz des §12 Absatz 5. Durch die Streichung des Textes „hör- oder sprachbehinderte“ wäre das Problem beseitigt.
Im Interview erfahren die Leser, dass es bereits mehrere solche Fälle gab, wo Jugendämter die Anträge von Eltern abgelehnt haben. Zum Beispiel in Meiningen hat das Jugendamt auf die noch fehlende Rechtsverordnung hingewiesen und drängte die gehörlosen Eltern auf die Verwendung von Schriftsprache mittels PC oder Laptop beim Aufnahmegespräch in eine Kita.
Die Deutsche Gebärdensprache ist seit 2002 in Deutschland anerkannt. Sie ist die Muttersprache von Gehörlosen und hat eine eigene Grammatik, die ganz anders als die Schriftsprache ist.
Das Interview von Judit Nothdurft ist auf dem Portal für Hörbehinderte www.deafservice.de als Experteninterview zu lesen.