Taubblindheit ist erst seit 2016 als eigenständige Behinderung in Deutschland anerkannt und wird im Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen TBL vermerkt. Taubblinde benötigen Assistenz für die Sicherung der Mobilität, bei Orientierung und Kommunikation. Sie werden von Taublinden-Assistenten (TBA) bei vielen alltäglichen Angelegenheiten, zu Arztbesuchen und Veranstaltungen, auf Reisen und in der Freizeit, zu Behördengängen oder bei Bankgeschäften begleitet.
Die Leser erfahren auch, dass TBAs neben der Gebärdensprache auch Taktile Gebärden und Lormen benutzen und wie diese ausgeführt werden.
Die Kostenträger variieren je nach Bedarf, deshalb arbeiten einige Assistenten noch immer ehrenamtlich, da die Bezahlung der Assistenzdienstleistung nicht ausreichend gesetzlich geregelt ist.
Das Interview ist auf dem Portal für Hörbehinderte und Gehörlose zu lesen: www.deafservice.de
Fotorechte: TBA e.V.