Aus der Sicht der Versorgung gibt es Kassenmodelle ohne Zuzahlung und z.B. Premiumgeräte mit bis zu vierstelliger Selbstbeteiligung. Welche Zuschüsse von der Krankenkasse bei welcher Hörbehinderung momentan gelten, erfahren die Leser im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Weber auf www.deafservice.de dem Portal für Hörbehinderte / Gehörlose.
Je nach individuellem Bedarf kann sein, dass der Hörbehinderte mit einem teuren Gerät besser hört als mit einem Kassengerät. Was tun, wenn die Krankenkasse dies aber nicht akzeptiert und die Mehrkosten nicht tragen will? Hierzu berät der Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht aus Berlin bundesweit seine Mandanten.
Im Interview gibt er auch hilfreiche Tipps für Hörgerätekunden und klärt auf über den Rechtsweg zu Kostenübernahmen bzw. über die eventuell anfallenden Rechtsanwalt- und Prozesskosten. „Wenn man nichts bezahlen kann und der Hörakustiker nichts verschenken oder verleihen will, dann kann ein Eilantrag gestellt werden“, so Dr. Weber.
Das komplette Interview von Judit Nothdurft ist auf dem Portal für Hörbehinderte/Gehörlose www.deafservice.de zu lesen.