Auch der Bereich der allgemeinen Assistenz ist ausgeweitet worden. So haben taubblinde Menschen jetzt bessere Chancen auf eine Kostenübernahme für Assistenzleistungen.
„Die Dolmetscherkosten z.B. für Arztbesuche werden weiter von der Krankenkasse bezahlt. Ab 2020 müssen die Krankenkassen auch die Dolmetscherkosten für stationäre Krankenhausbehandlungen übernehmen. Diese Änderung hat aber nichts mit dem neuen Bundesteilhabegesetz zu tun, sondern fand im Krankenversicherungsrecht statt“, so Judith Hartmann.
Das vollständige Experten-Interview, das Judit Nothdurft geführt hat, ist auf dem Portal für Hörbehinderte zu lesen, www.deafservice.de.
Die Bedeutung des Themas zeigt, dass das Interview auf der Facebookseite von Deaf Service bereits innerhalb eines Tages 5.644 Besucher hatte und 58 Mal geteilt wurde.
Web: www.jnc-business.de