Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) in Deutschland, kurz die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in nationales Recht. Zweck des Gesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von einigen Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Hersteller, Händler und Importeure müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab 2025 barrierefrei anbieten. Was das genau heißt und welche Vorteile das für Schwerhörige und Gehörlose bringt, hierzu wurde Sven Niklas, Jurist und Büroleiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, auf www.deafservice.de interviewt.
Im Interview erfahren die Leser, welche Produkte (Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones usw.) und Dienstleistungen (Bankdienstleistungen, E-Books und deren Software usw.) im BFSG aufgeführt sind und zukünftig auf dem europäischen Markt barrierefrei angeboten werden müssen.
„Dabei ist es egal, ob die Hersteller aus Asien oder Amerika kommen. Sie müssen sich an die Regeln des europäischen Binnenmarktes anpassen, der unter Umständen andere Regelungen hat als die anderen internationalen Märkte“, so Sven Niklas.
In der EU-Richtlinie ist vor allem die technische Barrierefreiheit geregelt. Anleitungen und Verpackungen müssen auch zukünftig nicht verpflichtend Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereithalten.
Allerdings die Marktüberwachungsbehörden, die für die Überprüfung der Einhaltung des BFSG verantwortlich sind, müssen mit den Bürgerinnen und Bürgern auch in DGS kommunizieren.
Das komplette Interview von Judit Nothdurft ist auf dem Portal für Hörbehinderte/Gehörlose www.deafservice.de zu lesen.
Judit Nothdurft
Judit Nothdurft Consulting
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