Ohne rechtskonforme Vollmachten handeln eventuell Fremde in privaten und geschäftlichen Angelegenheiten
90%* der erwachsenen Deutschen haben keine registrierte Vorsorgevollmacht. Wer vertritt jedoch eine erwachsene Person, wenn sie selbst dauerhaft und vollumfänglich z.B. durch Unfall oder Krankheit keine Entscheidungen mehr treffen kann? Die Antwort ist eindeutig: Ohne Vollmachten bestimmen im schlimmsten Fall sogar Fremde über Vermögen, Pflege, Aufenthalt und – fatal für Selbstständige – über das Geschäft!
Unternehmer und Selbständige habe besondere Herausforderungen
Eine fehlende rechtliche Vertretung bei Unternehmern und Selbstständigen kann im Notfall im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Denn ohne Vollmachten werden Fremde vom Gericht bestellt, die keine Neuaufträge an Land ziehen oder anderweitige Geldquellen eröffnen, sondern lediglich das bestehende Geschäft sichern.
Achtung bei Internetvorlagen für Vollmachten und Verfügungen, die am Markt verwendet werden, da oftmals für den geschäftlichen Bereich keine expliziten Regelungen getroffen werden. Weder rechtlich noch durch strategisches Notfall-Management. Beides ist jedoch wichtig, damit Betroffene im Fall der Fälle selbstbestimmt bleiben und im geschäftlichen Bereich Vertretung im Sinne der Firma und des Inhabers erfolgen kann.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Unternehmervollmacht ist die rechtliche Vertretung geregelt, mit einem (digitalem) Notfall-Ordner sorgt man für Handlungssicherheit. Fehlt im erzwungenen Vertretungsfall beides, kann das sogar in die Insolvenz führen! Die kooperierenden und spezialisierten Rechtsanwälte von JURA DIREKT decken die Unternehmervollmacht für Selbstständige grundsätzlich mit ab.
Nur bei JURA DIREKT: Persönlicher Rundum-Service
Vollmachten erledigt – und jetzt? Als Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge kümmert sich JURA DIREKT auf Wunsch darum, dass Dokumente auch hinterlegt, digitalisiert und laufend aktualisiert werden. Mit einer 24/7 Notfall-Hotline steht JURA DIREKT den Kunden und deren Angehörigen weltweit im Notfall persönlich sowie vor allem aktiv und dauerhaft zur Seite.
Für Immobilienbesitzer oder Selbstständige werden zusätzlich spezielle Lösungen angeboten – das Thema Service hat sich JURA DIREKT ganz groß auf die Fahne geschrieben. TÜV-Servicezertifizierungen und weitere Service-Auszeichnungen belegen diese Firmenphilosophie.
Das Ergebnis: Von Rechtsanwälten erstellte und geprüfte, verbindliche Vollmachten. Insgesamt runden 18 Servicepunkte sowie umfassendes Notfallmanagement die Erstellung der Vollmachten ab und sorgen für dauerhafte Sicherheit für Kunden und ihre Angehörigen.
Die über 11.000 positiven Kundenbewertungen auf der unabhängigen Bewertungsplattform Ekomi mit einer Weiterempfehlungsrate von 99,73 % untermauern den ganzheitlichen JURA DIREKT Servicegedanken.
Modernes Notfallmanagement inkl. Notfall-Order und 24/7 Notfall-Hotline
Im geschäftlichen Bereich ist die Qualität einer Vertretung auch abhängig von Transparenz und gutem Informationsmanagement. Konkret bedeutet dies, dass Vertreter wissen sollten, wo wichtige Kontakte, Zugänge, Dokumente und Informationen kompakt zu finden sind. Dazu sind oft auch allgemeine Handlungsanweisungen hilfreich und sinnvoll: Beispielsweise wie bei Angebotsverfahren vorzugehen ist oder wie mit welchen Lieferanten oder Kunden umgegangen werden sollte.
Die Aufgabe, Informationen in einem Notfall-Ordner zusammenzustellen, haben viele Selbstständige immer wieder einmal auf der To-Do-Liste oder schieben sie vor sich her. Auch deshalb, weil Notfall-Ordner oft zu umfassend und komplex sind oder die Begleitung fehlt. JURA DIREKT unterstützt auch bei der Vorbereitung des Notfallmanagements und begleitet mit einem einfachen und modernen Notfall-Konzept. Physisch wie digital. Das Besondere an diesem Notfall-Konzept ist: Kunden und Vertreter können jederzeit auf ein erfahrenes Notfall-Team via Hotline zugreifen, 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche, weltweit. Aktuell ist diese Service-Kombination am Markt einmalig.
Quellen: *statista.com 2022, **Betreuungsrecht.de 2023
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.