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Vollmachten und Verfügungen – jeder braucht sie, nur wenige haben dieses Thema rechtskonform gelöst

Experten-Beitrag mit dem Vorsorgeexperten Domenico Anic und Rechtsanwalt Constantin Freiherr von Stockmar-von Wangenheim

(lifePR) (Nürnberg, )
75% der Bevölkerung haben keine oder eine lückenhafte Patientenverfügung. Das bedeutet, ein Großteil der deutschen Bevölkerung hat nicht für medizinische Notfälle vorgesorgt. Die Vorsorgevollmacht steht mit 90% an der Spitze: Ohne rechtliche Vertretungsregelungen in Form der Vollmacht riskiert man, dass im Fall der Fälle Fremde über persönliche Angelegenheiten entscheiden. Gerade Selbständige und Unternehmer stehen hierbei vor besonderen Herausforderungen – ohne Unternehmervollmacht droht hier der Existenzverlust.

Die wenigsten beschäftigen sich gerne mit juristischen Angelegenheiten wie der Betreuung von Angehörigen, der Absicherung des Patientenwillens oder der rechtlichen Vertretungsregelungen im eigenen Unternehmen. Gründe dafür sind häufig Unwissenheit oder weit verbreitete Irrtümer. Die gesetzliche Regelung ist klar: Kann ein Volljähriger aufgrund von Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen einen Betreuer für ihn (§ 1896 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene 18 oder 58 Jahre alt ist: diese Regelung gilt für alle Personen ab Erreichen der Volljährigkeit. Automatische Vertretungsregelungen innerhalb der Familie oder zwischen Ehegatten sind im Gesetz nicht verankert.

Ein Irrtum, der im Bereich der rechtlichen Vorsorge weit verbreitet ist: Ehepartner können, sobald sie die gerichtliche Betreuung übernehmen, frei entscheiden und handeln. Die Verhaltensregeln gegenüber dem Gericht – beispielsweise Anträge stellen, Vermögen trennen und Ausgaben nachweisen – sind jedoch wie bei einem fremden Betreuer auch von gerichtlich bestellten Angehörigen einzuhalten. Somit können Angehörige eben nicht frei entscheiden und sind z.B. bei Ausgaben gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig.

Die kooperierenden Anwaltskanzleien der JURA DIREKT kennen dieses Problem nur zu gut. „Das große Erwachen kommt meist dann, wenn auf einmal gemeinsame Konten gesperrt werden und ganz alltägliche Besorgungen getrennt quittiert werden müssen. Rechtlich sind Ehepartner vor Gericht zwei getrennte Personen“, so Constantin Freiherr von Stockmar-von Wangenheim, Rechtsanwalt für Erbrecht.

Rechtsanwalt von Wangenheim erklärt weiterhin, dass lt. dem Bundesverband der Berufsbetreuer lediglich in ca. 50% der Fälle ein Familienmitglied zum Betreuer bestellt wird. In den anderen Fällen bestimmt ein fremder Berufsbetreuer über persönliche Angelegenheiten.

„Deswegen ist es wichtig, dass Familien frühzeitig für den Fall der Fälle vorsorgen und über Anwälte, Notare oder Spezialisten wie JURA DIREKT ihre rechtliche Vorsorge regeln lassen“, betont Rechtsanwalt von Wangenheim. JURA DIREKT ist eine bundesweit tätige, spezialisierte Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge und aktives Notfallmanagement. Die Kooperationsanwälte aus den Fachbereichen Erb-, Familien- und Medizinrecht fertigen Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Testamente. Um die vielen Irrtümer in Betreuungsfragen aus der Welt zu schaffen, leistet JURA DIREKT bundesweit Aufklärungsarbeit zur Auswirkung fehlender rechtlicher Vorsorge über Vorträge und Kooperationen aus den Bereichen Finanzen, Bank, Betreuung, Pflege, Krankenkasse, Steuerberatung, Recht und Medizin.

Nur mit Vollmacht dürfen Ehepartner und Familienangehörige frei entscheiden


Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen nur dann andere Personen durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht oder Verfügung vorhanden ist. Hier empfehlen Juristen eine Gesamtvollmachten bestehend aus einer Betreuungs- sowie Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht gegebenenfalls inkl. Unternehmervollmacht und bei minderjährigen Kindern eine Sorgerechtsverfügung.

„Ohne Vollmachten ist man bei Unfall oder Krankheit der Gefahr ausgesetzt, nicht mehr selbstbestimmt zu sein und die Familie stark zu belasten“, erklärt Domenico Anic, geschäftsführender Gesellschafter der JURA DIREKT. „Wenn man selbst keine oder nur eingeschränkt Entscheidungen treffen kann, muss ein rechtlicher Vertreter dieses tun, da die Familie nicht automatisch berechtigt ist Entscheidungen zu treffen. Ein häufig auftretender Irrtum unter der deutschen Bevölkerung ist, dass Ehepartner und Familienangehörige einfach einspringen können, sollte man selbst gerade nicht handeln können. Das geht aber eben nur mit Vollmachten und Verfügungen.“

Viele Menschen nutzen zur Erstellung von Vorsorgedokumenten Formulare, teilweise blindlings aus dem Internet.
Hier sieht Rechtsanwalt von Wangenheim einige Tücken: „Rechtsanwälte und Notare fertigen individuelle Dokumente. Bei Formularen dagegen liegt die Haftung beim Ersteller. Auch die Plausibilität wird beim Ausfüllen eines Formulars nicht geprüft. Das wäre so, als würde man bei einem Autoschaden für die Reparatur einfach ein YouTube-Video ansehen und das Auto dann auf eigene Faust reparieren. Bleibt man anschließend auf der Autobahn liegen, kann man hierfür nicht den Ersteller des Videos zur Verantwortung ziehen, sondern muss selbst dafür geradestehen. Außerdem ist die Echtheit dieser Dokumente in der Praxis sehr schwer nachweisbar. Bei einem Ankreuzformular können Kreuzchen eben auch mal schnell im Nachhinein an anderer Stelle gesetzt werden.“

Besonders die Patientenverfügung wurde in der Vergangenheit beim Bundesgerichtshof häufig thematisiert. So bestätigt beispielsweise ein Urteil aus Dezember 2018 zum wiederholten Male, dass Patientenverfügungen konkret und situationsbezogen sein müssen (BGH-Urteil Az. XII ZB 604/15). Ärzte scheuen die Umsetzung einer Patientenverfügung, die zu allgemein formuliert ist und zu viel Platz für Interpretation lässt. Die Fachärzte und Notfallmediziner des Wissenschaftlichen Beirats der JURA DIREKT haben hierzu eine klare Meinung: „Lässt eine Patientenverfügung zu viele Fragen offen und gibt es zu viel Spielraum für Interpretationen ist die Gefahr hoch, dass im Nachhinein Entscheidungen des Arztes angezweifelt werden und Betroffene sowie die Familien beispielsweise auf Schadensersatz klagen, sollten sie der Meinung sein, dass der Arzt nicht nach dem Patientenwillen gehandelt hat. Von solchen Fällen lässt man als Arzt dann lieber die Finger und schaltet vorsichtshalber das Gericht ein.“ Deshalb ist es auch bei der Erstellung der Patientenverfügung empfehlenswert, Spezialisten zu Rate zu ziehen.

Existenziell: Unternehmervollmacht für Selbständige

Unternehmer stehen vor einer besonderen Herausforderung. Werden Aufträge nicht mehr bearbeitet, Rechnungen nicht mehr bezahlt und Außenstände nicht mehr eingetrieben, leidet das Geschäft. Gerade für Selbständige sind Vollmachten wichtig, so Anic, da die Firma bzw. die Selbständigkeit häufig die eigene Existenzgrundlage ist. „Wenn bei Ausfall des Inhabers keine Entscheidungen getroffen werden können, droht Existenzverlust, finanzieller Verlust bis hin zur Insolvenz.“ Um dies zu vermeiden, sollten sich Selbständige und Unternehmer frühzeitig um eine Unternehmervollmacht kümmern. Ein weiterer wichtiger Baustein ist ein umfassendes und zeitgemäßes Notfallmanagement, beispielsweise mit einem digitalen, online abrufbaren Notfall-Ordner, in dem wichtige Verträge, Passwörter und Zugänge für die Vertretung hinterlegt werden können.

Die Hilfe im Notfall für Familien und Betroffene

„Wer seine Angehörigen im Fall der Fälle entlasten will, sollte sich frühzeitig um individuelle Rechtsdokumente kümmern, aber eben auch um die persönliche Begleitung im Notfall“, betont Anic. „Wir erleben es tagtäglich, wie emotional Familienmitglieder auf eine unvorhersehbare Situation reagieren und dann häufig nicht wissen, was sie machen sollen. Auf einmal weiß keiner mehr, wo die Vollmachten und Verfügungen hinterlegt sind. Oder Angehörige sind zu weit entfernt, als dass sie „schnell mal“ die Patientenverfügung in das Krankenhaus bringen können. Muss der Arzt dann notoperieren und die Dokumente sind nicht auffindbar, wird eine Eilbetreuung beim Betreuungsgericht erwirkt.“

JURA DIREKT begleitet seit 2011 bundesweit Kunden mit umfangreichen TÜV-zertifizierten Serviceleistungen und unterstützt Betroffene und deren Angehörige im Fall der Fälle mit einem 24/7-Notfallservice. „Hier haben wir die Erfahrung gemacht, dass Vollmachtgeber vor allem den Service schätzen, dass wir rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, weltweit erreichbar sind und ihre Familien sowohl bei akuten Notfällen als auch teilweise Monate danach noch begleiten und unterstützen“, so Anic. „Wer bereits eine Patientenverfügung oder andere Dokumente hat, sollte dafür sorgen, dass seine Angehörigen im Fall der Fälle dauerhaft und nachhaltig begleitet werden und dass sie bei Fragen wissen, wohin sie sich wenden können, beispielsweise an einen Spezialisten wie JURA DIREKT.“

Eine einfache, preiswerte und rechtskonforme Lösung

„Heutzutage muss alles schnell gehen. Menschen leiden an Zeitmangel und „Aufschieberitis“, erklärt Domenico Anic. „Das ist ganz normal, aber dennoch musste auch hier eine Lösung her, wie man einfach – ganz ohne Anwaltstermin und viel Bürokratie – und trotzdem rechtskonform anwaltliche Dokumente erstellen lassen kann. Unser Konzept ist klar: Auf der einen Seite die digitale Datenerfassung, bei dem die Menschen Ihre Wünsche und Daten über eigens entwickelte Softwarelösungen unkompliziert und orts- bzw. zeitunabhängig online erfassen können und dabei aber dennoch persönlich begleitet werden. Auf der anderen Seite steht die persönliche Betreuung bei jeglichen Herausforderungen, mit denen Betroffene und Familien im Falle von Unfall und Krankheit aus rechtlicher Sicht konfrontiert werden. Das geschulte JURA DIREKT Team unterstützt zusammen mit bundesweit kooperierenden Anwälten, Fachärzten, Notfallmedizinern und Steuerberatern des Wissenschaftlichen Beirats mit jahrelanger Praxiserfahrung.

Egal ob über einen Anwalt, einen Notar oder über spezialisierte Servicedienstleister: Vollmachten und Verfügungen sollten zur Grundabsicherung eines jeden deutschen Bürgers gehören. Nicht nur für sich selbst, um selbstbestimmt zu bleiben, sondern vor allem zur Entlastung der Familie in Notfallsituationen.

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JURA DIREKT GmbH

JURA DIREKT mit Sitz in Nürnberg ist eine seit 2011 bundesweit tätige, spezialisierte Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge. Aufklärungsarbeit zu Auswirkungen fehlender Vollmachten auf entsprechende Fachbereiche findet über Vorträge und Kooperationen aus den Bereichen Finanzen, Bank, Betreuung, Pflege, Krankenkasse, Steuerberatung, Recht und Medizin statt. JURA DIREKT beauftragt als Servicegesellschaft kooperierende Rechtsanwaltskanzleien mit der Erstellung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie Testamenten. Für Vollmachten und Verfügungen sorgt der JURA DIREKT-Service mit 15 Servicepunkten für dauerhafte Aktualität, schnelle Auffindbarkeit und Sicherheit der Dokumente. Weiter stehen darin ein umfangreicher, persönlicher Nothilfe-Service mit internationaler Notfallnummer, 24/7-Service, anwaltlicher Unterstützung und persönlicher Begleitung sowie Unterstützung bei Unterschriftsbeglaubigung und ein Schlichterservice (Ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit Ärzten) zur Verfügung. Ebenfalls stehen digitale und mobile Notfall-Helfer wie ein digitaler Notfall-Order und Notfall-App für die ganze Kundenfamilie zur Verfügung.

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