"Die Berufsqualifikation ermöglicht es einem entlassenen Täter, sich in die Arbeitswelt zu integrieren. Darüber hinaus können gerade junge Gefangene durch die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen ihre Persönlichkeit positiv entwickeln und sich so nachhaltig festigen. Das ist der Grundstein für ein Leben ohne Straftaten und ist für die Sicherheit in unserer Gesellschaft am wichtigsten. Deshalb legen wir im baden-württembergischen Strafvollzug auf schulische Maßnahmen auch so großen Wert", erklärte Goll.
Im Jahr 2006 konnte in den Gefängnissen von Baden-Württemberg die Zahl der staatlich anerkannten Abschlüsse im Vergleich zum Vorjahr von 619 auf 658 gesteigert werden. Damit ist ein neuer Höchststand seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1976 erreicht. "Fast ein Drittel der 2.108 Gefangenen, die im vergangenen Jahr an schulischen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben, haben die wichtigste Hürde für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft genommen", betonte der Justizminister.
Von den 658 erfolgreichen Teilnehmern erreichten mit 331 Gefangenen mehr als die Hälfte den Berufsschulabschluss, 280 Gefangene errangen den Hauptschulabschluss. 25 Häftlinge schafften die Mittlere Reife, 22 Inhaftierte konnten das Abitur ablegen oder eine akademische Prüfung bestehen.
"Trotz allem ist der niedrige Bildungs- und Ausbildungsstand gerade bei vielen jugendlichen Straftätern immer noch erschreckend", mahnte Goll. Nach wie vor verfügten nur etwa die Hälfte der Jugendlichen über einen Hauptschulabschluss und ein Zehntel über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Bei den ausländischen Gefangenen, deren Anteil in der Strafhaft bei 34,4 Prozent lag, bestünden neben den Rückständen in der Ausbildung Schwierigkeiten bei der sprachlichen und kulturellen Eingliederung. Das gelte auch für diejenigen, die dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland bleiben wollten. Daher erhielten besonders jugendliche Aussiedler eine intensive Sprachförderung und soziales Training.
Ein wichtiges Ziel sei es, die Zahl der staatlich anerkannten Schulabschlüsse zu steigern. Dazu gehöre auch, dass die Gefangenen über weiterbildende Kurse Zertifikate erlangen könnten, wie im Bereich der EDV oder nach dem Abschluss von Sprach- und Schreibmaschinenkursen, die ihnen eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt erleichterten, so Goll. Besonders gute Chancen hätten diejenigen, die die Schul- mit einer Berufsausbildung verbinden könnten. Das sei im Jahr 2006 insgesamt 114 Gefangenen gelungen, die eine gewerbliche Ausbildung nach den Prüfungsordnungen der Kammern mit dem Gesellen- oder Facharbeiterbrief abgeschlossen hätten. Die hohe Qualität der Berufsausbildung in baden-württembergischen Gefängnissen zeige sich auch daran, dass sogar vier externe Jugendliche in einer Anstalt ihre Berufsausbildung abgeschlossen hätten. Diese Erfolge hätten ohne einen qualifizierten Berufsschulunterricht nicht erreicht werden können, da die meisten Auszubildenden sich mit der Praxis leichter täten als mit der Theorie. Im Vollzug begonnene Bildungsmaßnahmen sollten möglichst nach der Entlassung fortgeführt werden. Dies werde durch eine enge Zusammenarbeit mit den Bewährungshilfe- und Straffälligenhilfevereinen gewährleistet, sagte der Minister.
Die Bildungsmaßnahmen hätten auch in diesem Jahr weiter intensiviert und ergänzt werden können. Kooperationen mit staatlichen Bildungsinstituten und privaten Bildungsträgern seien ausgebaut worden. So finanziere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Deutschkurse für ausländische Gefangene und jugendliche Aussiedler. Die Volkshochschulen Baden-Württembergs böten Kurse in den Anstalten an. Einigen Gefangenen werde zudem ermöglicht, an Volkshochschulkursen außerhalb der Justizvollzugsanstalten teilzunehmen. Bewährt habe sich auch die Kooperation mit dem Fernstudienzentrum der Universität Karlsruhe und der Fernuniversität Hagen. Besonders gut aufgenommen worden seien Kurse zum EDV Sachbearbeiter, die das Bildungszentrum der IHK Karlsruhe angeboten habe, teilte Goll mit.
Schule und Unterricht werden von 42 hauptamtlichen Lehrerinnen und Lehrern organisiert und geleitet. Sie sind von den Justizvollzugsanstalten eingestellt. Etwa die Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Jugendvollzug in Adelsheim und dem Vollzug an jungen Erwachsenen, die andere Hälfte unterrichtet im Erwachsenenvollzug. Neben dem Unterricht für Gefangene gehört zu ihrem Aufgabengebiet auch die Bildungsberatung, der sonderpädagogische Unterricht, die Zusammenarbeit mit öffentlichen Schulen sowie die Kooperation der Bildungskurse mit den anderen Maßnahmen der Vollzugsanstalten. In nahezu allen Justizvollzugsanstalten erteilen nicht hauptamtliche Lehrkräfte stundenweise Unterricht, zum Teil auch ehrenamtlich.