„Die Rechtspflege der Ämter wird mit dem 1. September des Jahres 1857 von selbständigen Amtsgerichten ausgeübt“, lautete der entscheidende Artikel der Verordnung Großherzogs Friedrich I. vom 18. Juli 1857. Weiter hieß es: „Die mit der Verwaltung der Justiz bisher beauftragten Beamten haben von dem bezeichneten Tage an den Titel Amtsrichter zu führen.“ Diese beiden Artikel waren die Geburtsstunde der Amtsgerichte und Amtsrichter in Baden. Nach jahrelangem Ringen waren damit endgültig liberale und bürgerlich-demokratische Werte in die Justiz eingezogen. Der Richter war nicht mehr in erster Linie Staatsdiener oder bevormundender Sittenrichter, sondern stand eigenständig neben den gesellschaftlichen Gruppen. „Auf den Tag genau vor 150 Jahren wurde hier in Baden der Untertan zum Bürger! Er war nun nicht mehr nur Objekt, sondern vor den Amtsgerichten in einem Rechtstreit nach festen Regeln mit eigenen Rechten ausgestattet“, sagte Münchbach.
Seit ihrem Bestehen hätten die badischen Amtsgerichte die wechselvolle Geschichte des Landes begleitet, so Goll und Münchbach. Dabei sei vor allem in Zeiten der Schreckensherrschaft durch die Nationalsozialisten im Namen des Rechts viel Unrecht geschehen – sowohl durch Richter, aber auch an Richtern. „Wir wollen bewusst auch an diesen dunklen Teil der 150 jährigen Geschichte der badischen Amtsgerichte erinnern“, sagten der Minister und der Oberlandesgerichtspräsident. Zu viele Richter seien dem Unrechtsystem dienstbar gewesen und hätten unermessliches Leid über die Opfer und deren Familien, Verwandte und Freunde gebracht. Um an das Schicksal dieser Menschen zu erinnern und vor dem Vergessen zu bewahren, habe die Justiz bereits im Jahre 2002 ein Mahnmal am Amtsgericht Mannheim errichtet. Eine weitere Gedenktafel für die Opfer des Nationalsozialistischen Sondergerichts sei am Amtsgericht Freiburg im Jahr 2004 eingeweiht worden. Die Feier des Amtsgerichts Karlsruhe am 19. Juli im Bürgersaal des Rathauses stehe nun auch im Zeichen des Gedenkens an sieben jüdische Richter in Baden, welche als Amtsrichter in der Zeit zwischen 1933 bis 1935 allein auf Grund ihres Glaubens entlassen und in existentielle Not gestürzt worden seien.
Weitere Veranstaltungen fänden ebenfalls am 19. Juli ab 14.00 Uhr in den Räumen des Amtsgerichts Mannheim und am 20. Juli ab 18.00 Uhr bei der „Justiznacht“ im Amtsgericht Freiburg statt, teilten Goll und Münchbach mit.
Baden-Württemberg hat insgesamt 108 Amtsgerichte, davon 52 in Baden. Dort erledigten im Jahr 2006 über 270 Richterinnen und Richter mehr als 143.000 Verfahren in Zivil-, Straf-, Bußgeld- und Familiensachen. Die Amtsgerichte sind ferner zuständig für die Bearbeitung von Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsverfahren, Vormundschafts-, Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie Registerangelegenheiten. Auch bei Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind die Amtsgerichte die richtige Anlaufstelle. Schließlich leisten die Amtsgerichte über ihre Rechtsantragsstellen den Bürgern Beratungshilfe. „In einem Flächenland wie Baden-Württemberg hat sich die bürgernahe Struktur von vielen kleinen Amtsgerichten, die für die Menschen vor Ort schnell erreichbar sind, bestens bewährt“, betonte der Minister. Zwar werde sich die Justiz auch künftig noch mehr als bisher auf ihre Kernaufgaben konzentrieren müssen.
„Eine Schließung der vielen kleinen Amtsgerichte ist allerdings nicht in der Planung“, beendete Goll hin und wieder aufkeimende Spekulationen, die Amtsgerichte sollten zusammengelegt werden.