Der Minister hatte Schülerinnen und Schüler aus Stuttgarter Schulen ins Kino Metropol eingeladen, um sie gemeinsam mit einem Justitiar der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), einem auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Zivilrichter und einer Jugendstaatsanwältin nicht nur über die legalen Möglichkeiten, die das Urheberrecht jedem einzelnen bietet, aufzuklären.
"Natürlich wollen wir die Schüler dafür sensibilisieren, welche Bedeutung das Urheberrecht für die Wirtschaft hat. Wir müssen sie aber auch auf die straf- und zivilrechtlichen Folgen von Raubkopien aufmerksam machen", sagte Goll. "Das Urheberrecht ist für viele Jugendliche kein Buch mit sieben Siegeln. Sie wissen recht genau, was sie nicht dürfen. Sie wissen aber zu wenig über die Konsequenzen, die ihnen im Falle der Verletzung des Urheberrechts drohen".
Immerhin drohten Raubkopierern neben einer Strafe mitunter auch erhebliche Schadensersatzforderungen aus der Film- und Musikindustrie. Schon die Verfahrenskosten für einfache anwaltliche Abmahnungen seien nicht zu unterschätzen, so der Minister.
"Wer auch nur einen MP3-Musiktitel illegal downloaded, eröffnet Anwälten ein lukratives Geschäftsfeld", so Goll. Denn der Streitwert, aus dem die Anwaltsgebühren auch für die Abmahnungen berechnet werden, sei von Gerichten für das erste heruntergeladene Musikstück schon auf 6.000 Euro festgesetzt worden. Beim zweiten bis fünften Musikstück habe der Wert noch bei jeweils 3.000 Euro gelegen und immerhin 1.500 Euro seien für den sechsten bis zehnten illegal gezogenen Song angefallen.
"Wer also nur sieben Lieder aus dem Internet herunterlädt, ohne dafür zu bezahlen, muss damit rechnen, dem Anwalt allein für den Abmahnbrief rund 840 Euro zu überweisen. Und das wäre erst der Anfang", machte Goll die konkreten Auswirkungen einer Verletzung des Urheberrechts deutlich. Wer dann auch noch die Lieder anderen anbiete, produziere einen weiteren Abmahnfall, der schon mit einem Streitwert von 20.000 Euro für jedes Musikstück abgerechnet werden durfte, informierte Goll über einen Hamburger Gerichtsfall. "Da sind Kosten von mehreren tausend Euro keine Seltenheit.
Das stottert ein Jugendlicher dann jahrelang ab. Denn auch Minderjährige können von den Rechteinhabern zur Kasse gebeten werden", erklärte der Minister.
Wichtige Änderungen beim Umgang mit Internettauschbörsen - über die vor allem Musikstücke, Filme und Software verbreitet werden - ergäben sich voraussichtlich ab dem 1. Januar 2008 mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, teilte Goll mit. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am letzten Freitag (21.9.) passieren lassen.
Das Gesetz stellt klar, "dass es verboten ist, online über Tauschbörsen einen Film, ein Lied oder Software zu kopieren, es sei denn, dass der Rechteinhaber zustimmt". Nichts ändern wird sich im Bereich der Privatkopien. Diese bleiben nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Es muss sich um Kopien von Originalen, die nicht kopiergeschützt sind, handeln. Eine Weitergabe der Kopie an Familienangehörige und enge Freunde ist möglich, allerdings nicht beliebig oft. Gleiches gilt für die Kopie der Kopie, die unmittelbar vom Original gezogen wurden.
Als Ausgleich für diese Ausnahmen vom Vervielfältigungsverbot werden Urheber nach wie vor an den Abgaben beteiligt, die von Verbrauchern auf Geräte und Speichermedien entrichtet werden.