Der Minister hatte über 600 Schülerinnen und Schüler des Georg-Büchner-Gymnasiums und des Lessing-Gymnasiums in Winnenden in die Hermann-Schwab-Halle eingeladen, um sie gemeinsam mit einem Justitiar der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), einem auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Zivilrichter und einer Jugendstaatsanwältin nicht nur über die legalen Möglichkeiten, die das Urheberrecht jedem einzelnen bietet, aufzuklären. "Natürlich wollen wir die Schüler dafür sensibilisieren, welche Bedeutung das Urheberrecht für die Wirtschaft hat. Wir müssen sie aber auch auf die straf- und zivilrechtlichen Folgen von Raubkopien aufmerksam machen", sagte Goll. "Das Urheberrecht ist für viele Jugendliche kein Buch mit sieben Siegeln. Sie wissen recht genau, was sie nicht dürfen. Sie wissen aber zu wenig über die Konsequenzen, die ihnen im Falle der Verletzung des Urheberrechts drohen". Raubkopierer müssten neben einer Strafe auch mit erheblichen Schadensersatzforderungen aus der Film- und Musikindustrie rechnen. "Da kann es vorkommen, dass ein Jugendlicher das dann jahrelang von seinem Taschengeld oder ersten Einkommen abstottern muss". Denn auch Minderjährige könnten von den Rechteinhabern zur Kasse gebeten werden, erklärte der Minister.
Wichtige Änderungen beim Umgang mit Internettauschbörsen - über die vor allem Musikstücke, Filme und Software verbreitet werden - ergeben sich seit dem 1. Januar 2008 mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Danach ist es verboten, online über Tauschbörsen einen Film, ein Lied oder Software zu kopieren, es sei denn, dass der Rechteinhaber zustimmt. Nichts geändert hat sich im Bereich der Privatkopien. Diese sind nach wie vor nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Es muss sich um Kopien von Originalen, die nicht kopiergeschützt sind, handeln. Eine Weitergabe der Kopie an Familienangehörige und enge Freunde ist möglich, allerdings nicht beliebig oft. Gleiches gilt für die Kopie der Kopie, die unmittelbar vom Original gezogen wurden. Als Ausgleich für diese Ausnahmen vom Vervielfältigungsverbot werden Urheber weiterhin an den Abgaben beteiligt, die von Verbrauchern auf Geräte und Speichermedien entrichtet werden. Beim Erwerb eines DVD-Brenners zahlt jeder Käufer eine Abgabe von 9,21 Euro und beim Kauf eines DVD-Rohlings 17 Cent. Dieses Geld fließt an die Verwertungsgesellschaften und wird dann an die Künstler verteilt.
"Der Spaß hört auf, wenn nicht nur einige wenige Kopien im Freundeskreis, sondern innerhalb kürzester Zeit hunderte Lieder und Filme von unbekannten Personen über Internetbörsen getauscht werden", sagte Goll. Das wirke demotivierend auf die Bereitschaft, Neues zu entwickeln und ersticke langfristig die Kreativität der Künstler, stellte der Justizminister klar.